Tagesordnung - 17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 05.09.2016 | 02/2016/078 | |||||||||
Ö 4 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 6 | Bericht der Ausschüsse | ||||||||||
Ö 6.1 | Finanzausschuss | ||||||||||
Ö 6.2 | Planungs- und Maßnahmenausschuss | ||||||||||
Ö 7 | Vereinbarung Trägerwechsel zum 01.01.2017 | VO/02/2016/141 | |||||||||
Ö 8 | Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07.05.2017 | VO/02/2016/139 | |||||||||
Ö 9 | Umbaumaßnahmen am Feuerwehrhaus der Gemeinde Bimöhlen | VO/02/2016/148 | |||||||||
Ö 10 | Auftragsvergabe zu Überarbeitung der Abgassauganlage in Feuerwehrhaus | VO/02/2016/144 | |||||||||
Ö 11 | Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr | VO/02/2016/146 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Aufgrund des neu eingefügten § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren wird der Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Bimöhlen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen entsprechend der Mustersatzung, veröffentlicht im Amtsblatt Schl.-H. S. 895 am 26.09.2016, beschlossen. Hierzu ergehen folgende Beschlüsse:
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05.12.2016 - Gemeindevertretung Bimöhlen | |||||||||||
Ö 11 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Aufgrund des neu eingefügten § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren wird der Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Bimöhlen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen entsprechend der Mustersatzung, veröffentlicht im Amtsblatt Schl.-H. S. 895 am 26.09.2016, beschlossen. Hierzu ergehen folgende Beschlüsse: 1.Die Wertgrenze gemäß § 3 über die Annahme einer Zuwendung an die Kameradschaftskasse, bis zu deren Höhe der Wehrvorstand entscheidet, wird auf 2.000EUR festgelegt. 2. Der Höchstbetrag gemäß § 7 Abs. 7 für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über deren Leistung die Wehrführung bestimmt, wird auf 2.000 EUR festgelegt. 3. Der Höchstbetrag gemäß § 9 Abs. 2 für die Entscheidung der Wehrführung über die Verwendung der im Einnahme- und Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben wird auf 2.000 EUR festgelegt:
Abstimmungsergebnis:
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Ö 12 | Beschlussfassung über die Optionserklärung gmäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (UStG) | VO/02/2016/140 | |||||||||
Ö 13 | Beschluss über die 2.Nachtragssatzung der Gemeinde Bimöhlen, Kreis Segeberg, zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer | VO/02/2016/145 | |||||||||
Ö 14 | Antrag der BWG (Bimöhler Wählergemeinschaft) auf Steuersenkung | VO/02/2016/138 | |||||||||
Ö 15 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 | VO/02/2016/147 | |||||||||
Ö 16 | Verschiedenes | ||||||||||
Ö 17 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
N 18 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | ||||||||||
N 19 | Grundstücks- und Finanzangelegenheiten | ||||||||||
N 20 | Verschiedenes | ||||||||||