Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

Bezeichnung: 17. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 05.12.2016 Status: öffentlich
Zeit: 20:00 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 05.09.2016  
02/2016/078  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6     Bericht der Ausschüsse      
Ö 6.1  
Finanzausschuss      
Ö 6.2  
Planungs- und Maßnahmenausschuss      
Ö 7  
Vereinbarung Trägerwechsel zum 01.01.2017  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/141  
Ö 8  
Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokals für die Landtagswahl am 07.05.2017  
VO/02/2016/139  
Ö 9  
Umbaumaßnahmen am Feuerwehrhaus der Gemeinde Bimöhlen  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/148  
Ö 10  
Auftragsvergabe zu Überarbeitung der Abgassauganlage in Feuerwehrhaus  
VO/02/2016/144  
Ö 11  
Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/146  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Aufgrund des neu eingefügten § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren  wird der Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Bimöhlen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen entsprechend der Mustersatzung, veröffentlicht im Amtsblatt Schl.-H. S. 895 am 26.09.2016, beschlossen.

Hierzu ergehen folgende Beschlüsse:

  1. Die Wertgrenze gemäß § 3 über die Annahme einer Zuwendung an die Kameradschaftskasse, bis zu deren Höhe der Wehrvorstand entscheidet, wird auf ______EUR festgelegt.
  2. Der Höchstbetrag gemäß § 7 Abs. 7 für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über deren Leistung die Wehrführung bestimmt, wird auf _____ EUR festgelegt.
  3.  Der Höchstbetrag gemäß  § 9 Abs. 2 für die Entscheidung der Wehrführung über die Verwendung der im Einnahme- und Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben wird auf ______ EUR festgelegt:

 

   
    05.12.2016 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufgrund des neu eingefügten § 2 a des Brandschutzgesetzes (BrSchG) zur Regelung des Vermögens der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren  wird der Erlass einer Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Bimöhlen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen entsprechend der Mustersatzung, veröffentlicht im Amtsblatt Schl.-H. S. 895 am 26.09.2016, beschlossen.

Hierzu ergehen folgende Beschlüsse:

1.Die Wertgrenze gemäß § 3 über die Annahme einer Zuwendung an die Kameradschaftskasse, bis zu deren Höhe der Wehrvorstand entscheidet, wird auf 2.000EUR festgelegt. 

2. Der Höchstbetrag gemäß § 7 Abs. 7 für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, über deren Leistung die Wehrführung bestimmt, wird auf 2.000 EUR festgelegt.

3. Der Höchstbetrag gemäß  § 9 Abs. 2 für die Entscheidung der Wehrführung über die Verwendung der im Einnahme- und Ausgabeplan veranschlagten Ausgaben wird auf 2.000 EUR festgelegt:

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 12  
Beschlussfassung über die Optionserklärung gmäß § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz (UStG)  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/140  
Ö 13  
Beschluss über die 2.Nachtragssatzung der Gemeinde Bimöhlen, Kreis Segeberg, zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/145  
Ö 14  
Antrag der BWG (Bimöhler Wählergemeinschaft) auf Steuersenkung  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/138  
Ö 15  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017  
Enthält Anlagen
VO/02/2016/147  
Ö 16  
Verschiedenes      
Ö 17  
Einwohnerfragestunde      
N 18     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 19     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 20     Verschiedenes      
               

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