Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2016 - laut anliegender Aufstellung zur Kenntnis.
12.12.2016 - Gemeindevertretung Hagen
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2016 - zur Kenntnis.