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Tagesordnung - 19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

Bezeichnung: 19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 12.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 06.03.2017 und 09.05.2017  
02/2017/090  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6     Bericht der Ausschüsse      
Ö 6.1  
Finanzausschuss      
Ö 6.2  
Planungs- und Maßnahmenausschuss      
Ö 7  
Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 24.09.2017  
VO/02/2017/159  
Ö 8  
Lärmaktionsplan der Gemeinde Bimöhlen - Abwägungsbeschluss zum Lärmaktionsplanes nach öffentlicher Auslegung in der Zeit vom 19.05.2017 bis 19.06.2017  
VO/02/2017/160  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Lärmaktionsplan der Gemeinde Bimöhlen

 

Abwägungsbeschluss zum Lärmaktionsplanes nach öffentlicher Auslegung in der Zeit vom 19.05.2017 bis 19.06.2017

 

Die Lärmkarten 2012 sind gemäß § 47 c BImSchG (Bundes Immissions Schutz Gesetz) bis zum 18.06.2017 zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

 

Die GV Bimöhlen hat in ihrer Sitzung am 16.09.2013 unter TOP 8 den endgültigen Beschluss über die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes gem. § 47 d BimSchG als Satzung beschlossen.

Die Satzung hing vom 15.01.201423.01.2014 sowohl in den Bekanntmachungskästen der Gemeinde Bimöhlen als auch des Amtes Bad Bramstedt-Land aus.

Die entsprechenden Unterlagen wurden an das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (Technischer Umweltschutz) (LLUR) gegeben.

Von dort gab es jedoch die Rückmeldung, dass den übersanden Unterlagen zu entnehmen ist, dass der aktuelle Lärmaktionsplan der Gemeinde Bimöhlen aus dem Jahr 2013/2014 ohne Mitwirkung der Öffentlichkeit im Sinne des § 47 d Abs. 3 BImSchG aufgestellt wurde. Im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland werden von der EU-Kommission bzw. dem Umwelt-Bundesamt Lärmaktionspläne mit Mängeln bei der Mitwirkung der Öffentlichkeit zurückgewiesen.

 

Um der Öffentlichkeit die Mitwirkung bei der Aufstellung des Aktionsplan noch nachträglich zu ermöglichen, wurde der Lärmaktionsplan in der Zeit vom 19.05.-19.06.2017 öffentlich ausgelegt und der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben , Anregungen oder Einwendungen einzubringen.

 

Sofern Anregungen oder Einwendungen vorgebracht werden, sind diese in einer erneuten Entscheidung der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan zu berücksichtigen. Wenn keine Anregungen oder Einwendungen vorgebracht werden ist aus hiesiger Sicht keine erneute Befassung der GV notwendig.

 

Das Umweltbundesamt hat angekündigt, dass die Aufstellung des Lärmaktionsplan bis zum 30.06.2017 abgeschlossen sein sollte, um im Vertragsverletzungsverfahren berücksichtigt zu werden.

Folgende Einwendungen sind eingegangen. Diese Einwendungen werden nebenstehend abgewogen:

 

Datum und Name / Adresse der Einwendung

Einwendung

Abwägungsvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es sind keine Einwendungen / Hinweise/Ergänzungsvorschläge eingegangen.

Oder

Die eingegangenen Einwendungen führen zu keiner Änderung des Lärmaktionsplanes.

Oder

Die eingegangenen Einwendungen führen zu einer Änderung des Lärmaktionsplanes.

 

Aus diesem Grund beschließt die Gemeinde Bimöhlen / der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Bimöhlen, dass der Aktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Bimöhlen vom 16.09.2013

-          Weiterhin Bestand hat. - ODER

-          Weiterhin bestand hat. - ODER

-          In den oben bezeichneten Punkten zu ändern ist.

 

1.Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Für den Fall, dass Einwendungen nach dem Termin der Gemeindevertretersitzung eingehen, wird folgendes beschlossen:

-          Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Abwägung kurzfristig bis zum 30.6.17 vorzunehmen und ggf. einen überarbeiteten Lärmaktionsplan aufzustellen
ODER

-          Der Bauausschuss (PUMA) wird ermächtigt, die Abwägung kurzfristig bis zum 30.6.17 vorzunehmen und ggf. einen überarbeiteten Lärmaktionsplan aufzustellen
Oder

-          Die Gemeindevertretung wird erneut kurzfristig zusammen kommen

 

 

2. Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

ACHTUNG: Hinweis für das Protokoll:

Vor Abgabe bitte Rücksprache mit Frau Scheunemann.

 

 

   
    12.06.2017 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Lärmkarten 2012 sind gemäß § 47 c BImSchG (Bundes Immissions Schutz Gesetz) bis zum 18.06.2017 zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.

 

Die GV Bimöhlen hat in ihrer Sitzung am 16.09.2013 unter TOP 8 den endgültigen Beschluss über die 1. Fortschreibung des Aktionsplanes gem. § 47 d BimSchG als Satzung beschlossen.

Die Satzung hing vom 15.01.2014 - 23.01.2014 sowohl in den Bekanntmachungssten der Gemeinde Bimöhlen als auch des Amtes Bad Bramstedt-Land aus.

Die entsprechenden Unterlagen wurden an das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (Technischer Umweltschutz) (LLUR) gegeben.

Von dort gab es jedoch die Rückmeldung, dass den übersanden Unterlagen zu entnehmen ist, dass der aktuelle Lärmaktionsplan der Gemeinde Bimöhlen aus dem Jahr 2013/2014 ohne Mitwirkung der Öffentlichkeit im Sinne des § 47 d Abs. 3 BImSchG aufgestellt wurde. Im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland werden von der EU-Kommission bzw. dem Umwelt-Bundesamt Lärmaktionspläne mit Mängeln bei der Mitwirkung der Öffentlichkeit zurückgewiesen.

 

Um der Öffentlichkeit die Mitwirkung bei der Aufstellung des Aktionsplan noch nachträglich zu ermöglichen, wurde der Lärmaktionsplan in der Zeit vom 19.05.-19.06.2017 öffentlich ausgelegt und der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben , Anregungen oder Einwendungen einzubringen.

 

Sofern Anregungen oder Einwendungen vorgebracht werden, sind diese in einer erneuten Entscheidung der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan zu berücksichtigen. Wenn keine Anregungen oder Einwendungen vorgebracht werden ist aus hiesiger Sicht keine erneute Befassung der GV notwendig.

 

Das Umweltbundesamt hat angekündigt, dass die Aufstellung des Lärmaktionsplan bis zum 30.06.2017 abgeschlossen sein sollte, um im Vertragsverletzungsverfahren berücksichtigt zu werden.

Einwendungen sind bisher nicht eingegangen.

 

Datum und Name / Adresse der Einwendung

Einwendung

Abwägungsvorschlag

-

-

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es sind keine Einwendungen / Hinweise/Ergänzungsvorschläge zum Lärmaktionsplan- Stand 2013/2014 eingegangen.

Die Bedenken der Gemeindehren zu keiner Änderung des Lärmaktionsplanes.

 

Aus diesem Grund beschließt die Gemeinde Bimöhlen, dass der Aktionsplan gemäß § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Gemeinde Bimöhlen vom 16.09.2013

-weiterhin Bestand hat.

Die Gemeinde beschließt zusätzlich zu dem aktuellen Lärmaktionsplan 2017 Folgendes:

Die Gemeinde Bimöhlen ist mit den Lärmschutzwänden an der A 7 nicht zufrieden. Die Lärmschutzwände an der A 7 sind entstanden im Zuge des 6-spurigen Ausbaus. Abhängig von den Windverhältnissen kommt es zur Rückkoppelungen in das Dorfgebiet.

 

Die Gemeinde wartet zunächt die Fertigstellung des Lärmschutzwalles an der BAB 7 innerhalb der Dorfgrenzen sowie die anschliende Prüfung des Lärmschutzerfolges durch die ArGE BAB / DEGES ab und befasst sich nach Vorliegen des Ergebnisses bei Erforderlichkeit mit ggf. notwendigen Erweiterung / Ergänzung der vorhandenen Lärmschutzmaßnahme.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 9  
B-Plan Nr. 05 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt  
VO/02/2017/161  
Ö 10  
B-Plan Nr. 05 - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet "Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt" nach § 10 BauGB  
VO/02/2017/162  
Ö 11  
Über- u. außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2014  
Enthält Anlagen
VO/02/2017/164  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie)      
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 14  
Einwohnerfragestunde      
N 15     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 15.1     Beratung und Beschlussfassung über die Änderung eines Bebauungsplanes (B-Plan 2 Teil II) und damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes      
N 15.2     Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen      
N 16     Verschiedenes      
               

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