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Tagesordnung - 19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

Bezeichnung: 19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 12.06.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 06.03.2017 und 09.05.2017  
02/2017/090  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6     Bericht der Ausschüsse      
Ö 6.1  
Finanzausschuss      
Ö 6.2  
Planungs- und Maßnahmenausschuss      
Ö 7  
Bildung eines Wahlvorstandes und Festlegung des Wahllokals für die Bundestagswahl am 24.09.2017  
VO/02/2017/159  
Ö 8  
Lärmaktionsplan der Gemeinde Bimöhlen - Abwägungsbeschluss zum Lärmaktionsplanes nach öffentlicher Auslegung in der Zeit vom 19.05.2017 bis 19.06.2017  
VO/02/2017/160  
Ö 9  
B-Plan Nr. 05 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt  
VO/02/2017/161  
Ö 10  
B-Plan Nr. 05 - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet "Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt" nach § 10 BauGB  
VO/02/2017/162  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Satzungsbeschluss über

den Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt

 

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt


abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 12.06.2017  mit folgendem Ergebnis geprüft:
 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen

vom  12.06.2017, TOP 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

 

den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 


 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Thomas Schultze

 

 

Abstimmung:

Dafür

Gegen

Enthaltung:

 

 

An alle Protokollführer:

 

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

   
    12.06.2017 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 5r das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt

 

nach § 10 BauGB

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt

 

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 12.06.2017  mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen  vom  12.06.2017, TOP 9

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Bimöhlen

 

den Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Hofgemeinschaft Weide- Hardebek in Bimöhlen, Hof Weide , nördlich der K88, östlich der Straße "Baß" , westlich des Wildparkes Eekholt, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Thomas Schultze

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 11  
Über- u. außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2014  
Enthält Anlagen
VO/02/2017/164  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne für den Planungsraum III (Sachthema Windenergie)      
Ö 13  
Verschiedenes      
Ö 14  
Einwohnerfragestunde      
N 15     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 15.1     Beratung und Beschlussfassung über die Änderung eines Bebauungsplanes (B-Plan 2 Teil II) und damit verbundene Änderung des Flächennutzungsplanes      
N 15.2     Antrag auf Änderung des B-Planes Nr. 2 Teil I der Gemeinde Bimöhlen      
N 16     Verschiedenes      
               

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