Auszug - Antrag Amtswehr auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Zugführer I und II
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt, den Zugführern I und II der Amtswehr Bad Bramstedt-Land aufgrund des Antrages vom 29.06.2018 auf Grundlage der Neufassung der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie - EntschRichtl-fF) gemäß des Erlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 28.03.2018, in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2018, für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Auslagenpauschale in Höhe des Höchstbetrages gemäß Nummer 2.3 in Höhe von derzeit 47 € monatlich mit Wirkung vom 01.01.2018 zu zahlen.
In diesem Zusammenhang ist die derzeitige Entschädigungssatzung des Amtes Bad Bramstedt-Land in § 5 wie folgt zu ändern:
Überschrift:
Entschädigung für die Amtswehrführerin oder den Amtswehrführer, sowie für deren Stellvertreterin oder dessen Stellvertreter, die Amtswehrjugendwartin oder den Amtswehrjugendwart, Zugführerinnen oder Zugführer
Hinzufügung des Absatzes 4:
(4) Zugführerinnen und Zugführer des Zuges I und II erhalten jeweils eine jährliche Auslagenpauschale in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 51 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |