Holsteiner Auenland         

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Vorlage - VO/20/2018/021  

Betreff: Antrag Amtswehr auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung an die Zugführer I und II
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Wendland, Michaela
Beratungsfolge:
Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Entscheidung
19.11.2018 
2. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land geändert beschlossen   
Finanz-, Personal-, Planungs- und Maßnahmenausschuss Amt Entscheidung
01.10.2018 
1. Sitzung des Finanz-, Planungs- und Maßnahmenausschusses des Amtes geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2018-06-29 Amtswehrführer, Antrag Gewährung Aufwandsentschädigung an Zugführer  
2018-03-28 Entschädigungsrichtlinie (EntschRichtl-fF) vom 28.03.2018  
Entschädigungssatzung Amt Bad Bramstedt-Land Stand: 07.12.2016  

Sachverhalt:

Mit der Neufassung der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) gemäß des Erlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 28.03.2018, in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2018, besteht nunmehr die Möglichkeit, Zugführern etc. für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Auslagenpauschale bis zu einem Betrag von 47 € monatlich zu zahlen (Nummer 2.3).

 

Die Amtswehr bittet mit Antrag vom 29.06.2018 um Gewährung einer Auslagenpauschale für die beiden Zugführer des Amtes Bad Bramstedt-Land (Zugführer I und II) in Höhe des Höchstbetrages von derzeit 47 € monatlich gemäß dieser Entschädigungsrichtlinie. Die Antragsbegründung ergibt sich aus dem beigefügten Antrag.

 

Sofern eine Aufwandsentschädigung gewährt werden soll, ist die derzeitige Entschädigungssatzung des Amtes Bad Bramstedt-Land entsprechend zu ändern.

 


Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt, den Zugführern I und II der Amtswehr Bad Bramstedt-Land aufgrund des Antrages vom 29.06.2018 auf Grundlage der Neufassung der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) gemäß des Erlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 28.03.2018, in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2018, für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Auslagenpauschale in Höhe des Höchstbetrages gemäß Nummer 2.3 in Höhe von derzeit 47 € monatlich mit Wirkung vom ___________________(frühestens 01.01.2018 möglich) zu zahlen.

 

In diesem Zusammenhang ist die derzeitige Entschädigungssatzung des Amtes Bad Bramstedt-Land in § 5 wie folgt zu ändern:

 

Überschrift:

Entschädigung für die Amtswehrführerin oder den Amtswehrführer, sowie für deren Stellvertreterin oder dessen Stellvertreter, die Amtswehrjugendwartin oder den Amtswehrjugendwart, Zugführerinnen oder Zugführer

 

Hinzufügung des Absatzes 4:

 

(4) Zugführerinnen und Zugführer des Zuges I und II erhalten jeweils eine jährliche Auslagenpauschale in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Zugführer I: 47 € monatlich x 100 % x 12 Monate = 564 € jährlich

Zugführer II: 47 € monatlich x 100 % x 12 Monate = 564 € jährlich

Gesamtbetrag: 1.128 € jährlich

 


Anlage/n:

Antrag vom 29.06.2018

Entschädigungsrichtlinie (EntschRichtl-fF) vom 28.03.2018

Entschädigungssatzung des Amtes Bad Bramstedt-Land

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-06-29 Amtswehrführer, Antrag Gewährung Aufwandsentschädigung an Zugführer (127 KB)      
Anlage 2 2 2018-03-28 Entschädigungsrichtlinie (EntschRichtl-fF) vom 28.03.2018 (383 KB)      
Anlage 3 3 Entschädigungssatzung Amt Bad Bramstedt-Land Stand: 07.12.2016 (290 KB)      
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