Vorlage - VO/20/2018/021
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Sachverhalt:
Mit der Neufassung der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) gemäß des Erlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 28.03.2018, in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2018, besteht nunmehr die Möglichkeit, Zugführern etc. für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Auslagenpauschale bis zu einem Betrag von 47 € monatlich zu zahlen (Nummer 2.3).
Die Amtswehr bittet mit Antrag vom 29.06.2018 um Gewährung einer Auslagenpauschale für die beiden Zugführer des Amtes Bad Bramstedt-Land (Zugführer I und II) in Höhe des Höchstbetrages von derzeit 47 € monatlich gemäß dieser Entschädigungsrichtlinie. Die Antragsbegründung ergibt sich aus dem beigefügten Antrag.
Sofern eine Aufwandsentschädigung gewährt werden soll, ist die derzeitige Entschädigungssatzung des Amtes Bad Bramstedt-Land entsprechend zu ändern.
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Zugführern I und II der Amtswehr Bad Bramstedt-Land aufgrund des Antrages vom 29.06.2018 auf Grundlage der Neufassung der Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren (Entschädigungsrichtlinie – EntschRichtl-fF) gemäß des Erlasses des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration vom 28.03.2018, in Kraft mit Wirkung vom 01.01.2018, für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Auslagenpauschale in Höhe des Höchstbetrages gemäß Nummer 2.3 in Höhe von derzeit 47 € monatlich mit Wirkung vom ___________________(frühestens 01.01.2018 möglich) zu zahlen.
In diesem Zusammenhang ist die derzeitige Entschädigungssatzung des Amtes Bad Bramstedt-Land in § 5 wie folgt zu ändern:
Überschrift:
Entschädigung für die Amtswehrführerin oder den Amtswehrführer, sowie für deren Stellvertreterin oder dessen Stellvertreter, die Amtswehrjugendwartin oder den Amtswehrjugendwart, Zugführerinnen oder Zugführer
Hinzufügung des Absatzes 4:
(4) Zugführerinnen und Zugführer des Zuges I und II erhalten jeweils eine jährliche Auslagenpauschale in Höhe des Höchstsatzes der Verordnung.
Finanzielle Auswirkungen:
Zugführer I: 47 € monatlich x 100 % x 12 Monate = 564 € jährlich
Zugführer II: 47 € monatlich x 100 % x 12 Monate = 564 € jährlich
Gesamtbetrag: 1.128 € jährlich
Anlage/n:
Antrag vom 29.06.2018
Entschädigungsrichtlinie (EntschRichtl-fF) vom 28.03.2018
Entschädigungssatzung des Amtes Bad Bramstedt-Land
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-06-29 Amtswehrführer, Antrag Gewährung Aufwandsentschädigung an Zugführer (127 KB) | ||||
2 | 2018-03-28 Entschädigungsrichtlinie (EntschRichtl-fF) vom 28.03.2018 (383 KB) | ||||
3 | Entschädigungssatzung Amt Bad Bramstedt-Land Stand: 07.12.2016 (290 KB) |