Holsteiner Auenland         

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Auszug - Beschluss über die Bestimmung von angemieteten Wohnungen als Schlichtwohnungen  

2. Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Bad Bramstedt-Land
TOP: Ö 17
Gremium: Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen
VO/20/2018/036 Beschluss über die Bestimmung von angemieteten Wohnungen als Schlichtwohnungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sven Klinger
Federführend:Fachbereich II Bearbeiter/-in: Bruhse, Sabine
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Beschluss:

Gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Schlichtwohnungen des Amtes Bad Bramstedt-Land müssen die Schlichtwohnungen per Amtsausschussbeschluss als solche bestimmt werden. Zur Zeit wird nur ein Schlichthaus und zwar in

 

Hardebek, Kampstr. 19

 

durch Amtsausschussbeschluss als Schlichtwohnungen bestimmt.

 

Damit die Satzung und somit auch die Erhebung der Benutzungsgebühren für die angemieteten Liegenschaften anwendbar wird, ist noch ein Beschluss für folgende Unterkünfte zu fassen:

 

Großenaspe, Am Alten Sportplatz 30

Großenaspe, Espenweg 15

Großenaspe, Espenweg 2

Großenaspe, Hauptstr. 1 a

Großenaspe, Hauptstr.17, EG

Großenaspe, Hauptstr.17, OG

Großenaspe, Hauptstr.23 a

Großenaspe, Hauptstr.2

Großenaspe, Johann-Hinrich-Fehrs-Str.12

Großenaspe, Klaus-Groth-Str. 15 a

Großenaspe, Klaus-Groth-Str. 15 b

Großenaspe, Klaus-Groth-Str. 4

Großenaspe, Klaus-Groth-Str. 48

Großenaspe, Sellhornshof 8 d

Großenaspe, Surhalf 13

Hasenkrug, Zur Auwiese 2

Hitzhusen, Hauptstr. 32

Weddelbrook, Heidmoorer Str. 2

Weddelbrook, Im Winkel 11

Weddelbrook, Krücken 3 a

Wiemersdorf, Bahnhofstr. 33 b, OG

Wiemersdorf, Bahnhofstr. 33 b, EG

Wiemersdorf, Dorfstr. 36

Wiemersdorf, Kieler Str. 61 a, EG

Wiemersdorf, Kieler Str. 61 c, OG

Wiemersdorf, Kieler Str. 144, Whg. links

Wiemersdorf, Kieler Str. 144, Whg. rechts

Wiemersdorf, Stettiner Weg 4

Fuhlendorf, Hauptstr.38

Bimöhlen, Hasenmoorer Str.2, Whg.1

Bimöhlen, Hasenmoorer Str.2, Whg.2

Bimöhlen, Hasenmoorer Str.2, Whg.3

Bimöhlen, Hasenmoorer Str.2, Whg.4

Bimöhlen, Hauptstr.24, Whg.7

 

Der Amtsausschuss bestimmt die o.g. Unterkünfte als Schlichtwohnungen gemäß § 1 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Schlichtwohnungen des Amtes Bad Bramstedt-Land.

 


Abstimmungsergebnis:

dafür

51

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

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