Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

Bezeichnung: 22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 05.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 01.06.2022 und 14.06.2022  
02/2022/074  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 4.1  
Erweiterung Kindergarten      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6     Bericht der Ausschüsse      
Ö 6.1  
Finanzausschuss      
Ö 6.2  
Planungs- und Maßnahmenausschuss      
Ö 7  
Nachwahl der / des 2. stellvertretenden Bürgermeisterin / Bürgermeisters  
VO/02/2022/187  
Ö 8  
Ernennung und Vereidigung der 2. stellvertretenden Bürgermeisterin oder des 2. stellvertretenden Bürgermeisters  
VO/02/2022/188  
Ö 9  
2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Bimöhlen tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)  
Enthält Anlagen
VO/02/2022/184  
Ö 10  
B-Plan 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung für das Gebiet "Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerchenweges" - Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange  
Enthält Anlagen
VO/02/2022/185  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Zur

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung - der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerche

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB werden nach der öffentlichen Auslegung vor dem endgültigen Beschluss durch

die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am 

wie folgt abgewogen:

 

Datum der Stellungnahme und Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

03.05.2022

Kreis Segeberg

FD Tiefbau

FD Untere Bauaufsichtsbehörde

FD Kreisplanung

FD Untere Naturschutzbehörde

FD Wasser Boden Abfall

SG Gewässerschutz

SG Bodenschutz

SG Grundwasserschutz

SG Abfall

GW Geothermie

FD Umweltbezogener Gesundheitsschutz

FD Sozialplanung

FD Klimaschutz

Keine Bedenken / Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

03.05.2022

Kreis Segeberg

FD Vorbeugender Brandschutz

Aus brandschutztechnischer Sicht sind folgende Punkte zu berücksichtigen und zu ändern:

1. Der Wendekreis entspricht nicht den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr. Er ist mit einem Durchmesser von 15 m zu klein für das Wenden von Feuerwehreinsatzfahrzeugen

2. Um die geplante Ringstraße zu erhalten ist eine Durchfahrt zwischen dem Wendekreis und der südlichen Verkehrsfläche vorzusehen. Derzeit sind hier Parkplätze geplant.

3. Um die geplante Ringstraße auch mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr nutzen zu können muss deren Breite, insbesondere im Bereich von Kurven den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr entsprechen.

Abwägung erforderlich.

03.05.2022

Kreis Segeberg

FD Untere Denkmalschutzbehörde

Keine denkmalrechtlichen Bedenken.

 

Hinweis: Im direkten Umgebungsbereich, westlich des umlichen Geltungsbereiches, befindet sich das Kulturdenkmal Dorfstraße 2 (Wohnhaus). Das Kulturdenkmal sollte in der Planzeichnung gekennzeichnet werden.

Keine Abwägung erforderlich.

 

Der Hinweis ist in die Begründung mit aufzunehmen.

03.05.2022

Kreis Segeberg

FD Verkehrsbehörde

Es liegen keine Aussagen über die Breite des bisherigen Reimersweg zwischen Dorfstr. Und Erschließungsstraße vor. Nach Auswertung bei Google Maps dürfte die Breite des Reimersweges jedoch keinen Begegnungsverkehr zulassen. Ein Gehweg ist ebenfalls nicht vorhanden, so dass sich alle Verkehrsteilnehmer die enge Straße auf ca. 50 m Länge teilen müssen; ggf. auch Kinder aus dem Neubaugebiet. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verkehrsaufsicht auf die Gefahrenlage im Bereich der Zuwegung zum Neubaugebiet hingewiesen.

Abwägung erforderlich.

02.05.2022

Untere Forstbehörde

Keine Bedenken / keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

29.04.2022

Amt Auenland Südholstein

Gemeinde Hasenmoor

Keine Bedenken / keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

21.04.2022

Landwirtschaftskammer S.-H.

Keine Bedenken / keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

01.04.2022

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Keine Bedenken / keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

30.03.2022

GPV Osterau

Keine Bedenken / keine Stellungnahme

Keine Abwägung erforderlich.

 

 

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Herr Reimer Wagner

Herr Michael Schirrmacher

 

 

   
    05.09.2022 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Aufgrund von Befangenheit verlässt Bürgermeister Schirrmacher den Sitzungsraum. Die Sitzung, TOP 10, wird geleitet vom ältesten Mitglied der Gemeindevertretung, Dieter Mlodzian.

 

Beschluss:

Zur

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil 2 - 1. Änderung und Erweiterung - der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Östlich der Straßen Entenbusch und Reimersweg die Bereiche: beidseitig des Buchenweges, beidseitig der Dorfstraße, beidseitig des Drosselweges, östlich der Straße Entenbusch, östlich des Reimersweges, beidseitig der Straße Im Winkel, beidseitig des Lerchenweges Beratung und Beschlussfassung über die Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

 

wurden folgende Anregungen vorgebracht.

 

Diese Anregungen derB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB werden durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen am 05.09.2022

wie folgt abgewogen:

 

 

Datum der Stellungnahme und Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

03.05.2022 Kreis Segeberg FD Tiefbau FD Untere Bauaufsichtsbehörde FD Kreisplanung FD Untere Naturschutzbehörde FD Wasser - Boden - Abfall SG Gewässerschutz SG Bodenschutz SG Grundwasserschutz SG Abfall GW Geothermie FD Umweltbezogener Gesundheitsschutz FD Sozialplanung FD Klimaschutz

Keine Bedenken / Keine Stellungnahme.

Keine Abwägung erforderlich.

03.05.2022 Kreis Segeberg FD Vorbeugender Brandschutz

Aus brandschutztechnischer Sicht sind folgende Punkte zu berücksichtigen und zu ändern: 1. Der Wendekreis entspricht nicht den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr. Er ist mit einem Durchmesser von 15 m zu klein für das Wenden von Feuerwehreinsatzfahrzeugen 2. Um die geplante Ringstraße zu erhalten ist eine Durchfahrt zwischen dem Wendekreis und der südlichen Verkehrsfläche vorzusehen. Derzeit sind hier Parkplätze geplant. 3. Um die geplante Ringstraße auch mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr nutzen zu können muss deren Breite, insbesondere im Bereich von Kurven den Anforderungen der Musterrichtlinien für Flächen für die Feuerwehr entsprechen.

Wendekreis wird auf das erforderliche Maß verbreitert.

03.05.2022 Kreis Segeberg FD Untere Denkmalschutzbehörde

Keine denkmalrechtlichen Bedenken.  Hinweis: Im direkten Umgebungsbereich, westlich des räumlichen Geltungsbereiches, befindet sich das Kulturdenkmal Dorfstraße 2 (Wohnhaus). Das Kulturdenkmal sollte in der Planzeichnung gekennzeichnet werden.

Der Hinweis ist in die Begründung mit aufzunehmen.

03.05.2022 Kreis Segeberg FD Verkehrsbehörde

Es liegen keine Aussagen über die Breite des bisherigen Reimersweg - zwischen Dorfstr. Und Erschließungsstraße - vor. Nach Auswertung bei Google Maps dürfte die Breite des Reimersweges jedoch keinen Begegnungsverkehr zulassen. Ein Gehweg ist ebenfalls nicht vorhanden, so dass sich alle Verkehrsteilnehmer die enge Straße auf ca. 50 m Länge teilen müssen; ggf. auch Kinder aus dem Neubaugebiet. Vor diesem Hintergrund wird seitens der Verkehrsaufsicht auf die Gefahrenlage im Bereich der Zuwegung zum Neubaugebiet hingewiesen.

Der Hinweis wird von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.

02.05.2022 Untere Forstbehörde

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

29.04.2022 Amt Auenland Südholstein Gemeinde Hasenmoor

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

21.04.2022 Landwirtschaftskammer S.-H.

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

01.04.2022 Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

Stellungnahme

 

30.03.2022 GPV Osterau

Keine Bedenken

Keine Abwägung erforderlich.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Herr Michael Schirrmacher

Abstimmungsergebnis:

dafür

7

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 11  
Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen; hier: Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2021  
Enthält Anlagen
VO/02/2022/191  
Ö 12  
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2022  
Enthält Anlagen
VO/02/2022/192  
Ö 13  
F5 u B4 1Ä - Beratung und Beschlussfassung über die die Abwägung der Einwendungen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen, jeweils für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße, nördlich der Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes"     VO/02/2022/195  
Ö 14  
F5 - Abschließender Beschluss über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes"     VO/02/2022/196  
Ö 15  
B4 1Ä - Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Plan 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "östlich der Hauptstraße (K89), nördlich Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes"     VO/02/2022/197  
Ö 16  
Brandschutzgutachten KiTa-Erweiterung      
Ö 17  
Verschiedenes      
Ö 18  
Einwohnerfragestunde      
N 19     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 20     Zustimmung zum Kaufvertragsentwurf für das B-Plangebiet Nr. 7      
N 21     Ermächtigung für den Abschluss von Kaufverträgen im Bebauungsgebiet Nr. 7      
N 22     Veräußerung verbleibender Grundstücke im B-Plan 7      
N 23     Verschiedenes      
               

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