Der Amtsausschuss beschließt die Verwaltungskosten für die kostenrechnenden Einrichtungen in den amtsangehörigen Gemeinden ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 24,92 €festzusetzen (Ermittlung gemäß Anlagen).
12.07.2023 - Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land
Ö 18 - ungeändert beschlossen
Der Amtsausschuss beschließt die Verwaltungskosten für die kostenrechnenden Einrichtungen in den amtsangehörigen Gemeinden ab dem Haushaltsjahr 2024 auf 24,92 € festzusetzen (Ermittlung gemäß Anlagen).