Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 5. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe
Datum: Mi, 11.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Timm's Gasthof Großenaspe
Ort: Hauptstr. 5, 24623 Großenaspe
Anlagen:
Antrag Erhöhung Verkehrssicherheit  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 11.09.2013 und 19.11.2013  
16/2013/071  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Berichte der Ausschussvorsitzenden      
Ö 7  
Nachwahl eines bürgerlichen Mitgliedes für den Sport-, Schul- und Kulturausschuss  
VO/16/2013/142  
Ö 8  
Erlass einer Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Großenaspe tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung)  
Enthält Anlagen
VO/16/2013/044  
Ö 9  
Über- und außerplanmäßige Augaben- Stand 31.08.2013  
Enthält Anlagen
VO/16/2013/140  
Ö 10  
Erlass einer neuen Hauptsatzung  
Enthält Anlagen
VO/16/2013/135  
Ö 11  
Vorstellung der Studie zur Ertüchtigung des gemeindeeigenen Wasserwerks und Beauftragung der Erstellung einer Entwurfsunterlage
VO/16/2013/111  
Ö 12  
Antrag auf Erhöhung der Verkehrssicherheit in Großenaspe      
Ö 13  
Verlängerung des Fahrbüchereivertrages  
VO/16/2013/139  
Ö 14  
Aufstellungsbeschluss der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  
VO/16/2013/143  
Ö 15  
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  
VO/16/2013/141  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1.      Für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg“ wird der Bebauungsplan Nr. 21 aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt: Eine Erweiterungsfläche für Wohnbebauung soll ausgewiesen werden, zur Schaffung von Grundstücken zur Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.      Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.      Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.      Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Friedrich-Karl Ulrich

 

   
    11.12.2013 - Gemeindevertretung Großenaspe
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1.              r das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg“ wird der Bebauungsplan Nr. 21 aufgestellt.

Es werden folgende Planziele verfolgt: Eine Erweiterungsfläche für Wohnbebauung soll ausgewiesen werden, zur Schaffung von Grundstücken zur Deckung des örtlichen Wohnraumbedarfs.

 

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Friedrich-Karl Ulrich

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

16

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 16  
Verschiedenes      
Ö 17  
Einführung digitaler Sitzungsdienst  
VO/16/2013/134  
Ö 18  
2. Einwohnerfragestunde      
N 19     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 20     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 20.1     Pachtvertrag Bernd Mahlstedt      
N 20.2     Pachtvertrag Flur 28 Flurstück 50/2      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag Erhöhung Verkehrssicherheit (38 KB)      
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