Tagesordnung - 6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde Teil 1 | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 26.06.2014 | 06/2014/050 | |||||||||
Ö 4 | Berichte der Bürgermeisterin und der Ausschüsse | ||||||||||
Ö 4.1 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||||||
Ö 4.2 | Berichte der Ausschüsse | ||||||||||
Ö 5 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 6 | Anregungen, Kritik, offene Fragen | ||||||||||
Ö 7 | Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg | VO/06/2014/057 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 16.01.2014, mit Wirkung vom 01.01.2014 von 2,05 € auf 2,50 € pro Übungsleiterstunde anzupassen. Weiterhin gewährt die Gemeinde Hitzhusen ebenfalls die Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsleiter im Erwachsenenbereich. |
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09.10.2014 - Gemeindevertretung Hitzhusen | |||||||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||||||
Bürgermeisterin Claudia Peschel verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum, da sie im Vorstand des VfL Hitzhusen ist. Sie nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 16.01.2014, mit Wirkung vom 01.01.2014 von 2,05 € auf 2,50 € pro Übungsleiterstunde anzupassen. Weiterhin gewährt die Gemeinde Hitzhusen ebenfalls die anteilige Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsleiter im Erwachsenenbereich. Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 30.06.2014 | VO/06/2014/058 | |||||||||
Ö 9 | Einwohnerfragestunde Teil 2 | ||||||||||
N 10 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | ||||||||||
N 11 | Grundstücks- und Finanzangelegenheiten | ||||||||||
N 12 | Personalangelegenheiten | ||||||||||
N 12.1 | Reinigung Dorfhaus/Kindergarten | ||||||||||
N 12.2 | Stand der Dinge i.S. Gemeindearbeiter | ||||||||||
N 12.3 | Wartung Abwasseranlage | ||||||||||