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Tagesordnung - 6. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 6. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
Datum: Do, 23.10.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe
Anlagen:
Anlage zu TOP 8 Kostenschätzung 2 BA WW Großenaspe  
Anlage zu TOP 8 Kostenschätzung Variante I Entwurf TW-Behälter Großenaspe  
Anlage zu TOP 8 18-09-2014 Alt I Schnitt A  
Anlage zu TOP 8 18-09-2014 Lageplan Alt I LP  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragezeit      
Ö 3  
Genehmigung der letzen Sitzungsniederschrift      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
Beschluss über die Festlegung der Ausführungsvariante zur Ertüchtigung des gemeindeeigenen Wasserwerks und Beauftragung von Ingenieurleistungen  
Enthält Anlagen
VO/16/2014/199  
Ö 7  
Antrag auf Erteilung einer Neugenehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Lagerung, Sortierung und Behandlung von Abfällen  
Enthält Anlagen
VO/16/2014/203  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Kompostierungsanlage      
Ö 9  
Erneuter Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße"  
VO/16/2014/200  
Ö 10  
Satzungsbeschluss über den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße" als Empfehlung an die Gemeindevertretung  
VO/16/2014/201  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Satzungsbeschluss über

den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

des vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße


abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 23.10.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.


Die Begründung wird gebilligt.

 

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

   
    23.10.2014 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Satzungsbeschluss über

den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 23.10.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

 

3.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

   
    30.10.2014 - Gemeindevertretung Großenaspe
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Satzungsbeschluss über

den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 23.10.2014 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des Planungs- und Maßnahmen-ausschusses der Gemeinde Großenaspe vom 23.10.2014, TOP 9

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den vereinfachten Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

 

3.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

14

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 11  
Auftragsvergabe von Vermessungsarbeiten zur Erschließung des geplanten Bebauungsplan Nr. 21 (Diekstücken)  
VO/16/2014/202  
Ö 12  
Aufstellungsbeschluss der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Brokenlande - zwischen der Hamburger Chaussee (L319) und dem Glindam (K58), südlich der Straße Flottbek"  
Enthält Anlagen
VO/16/2014/204  
Ö 13  
Abschluss eines Wartungsvertrages für das Notstromaggregat im Wasserwerk      
Ö 14  
Verschiedenes      
Ö 15  
Einwohnerfragezeit      
N 16     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 17     Bauanträge      
N 18     Verschiedenes      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 8 Kostenschätzung 2 BA WW Großenaspe (61 KB)      
Anlage 2 2 Anlage zu TOP 8 Kostenschätzung Variante I Entwurf TW-Behälter Großenaspe (16 KB)      
Anlage 3 3 Anlage zu TOP 8 18-09-2014 Alt I Schnitt A (850 KB)      
Anlage 4 4 Anlage zu TOP 8 18-09-2014 Lageplan Alt I LP (406 KB)      
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