Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 96.147,26 - Stand 31.12.2012 laut anliegender Aufstellung.
20.06.2013 - Gemeindevertretung Hitzhusen
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 82 GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 96.147,26 - Stand 31.12.2012 - laut anliegender Aufstellung.