Tagesordnung - 12. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde Teil 1 | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 21.01.2016 | 06/2016/075 | |||||||||
Ö 4 | Berichte der Bürgermeisterin und der Ausschüsse | ||||||||||
Ö 5 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 6 | Anregungen, Kritik, offene Fragen | ||||||||||
Ö 7 | Beratung und Beschlussfassung zur vereinfachten Änderung des B-Plan Nr. 3 im Aukamp mit Entwurfs- und Auslegungsbeschluss | VO/06/2016/084 | |||||||||
Ö 8 | Bestätigung der Wahl eines 2. stellvertretenden Wehrführers | VO/06/2016/080 | |||||||||
Ö 9 | Änderung der Satzung über die Entschädigung der in der Gemeinde Hitzhusen tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) | VO/06/2016/078 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der 2. stellvertretende Wehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von % der EntschVOfF (§ 5 Abs. 1 Entschädigungssatzung) sowie eine Reinigungspauschale für das Kleidergeld in Höhe von % der EntschVOfF (§ 5 Abs. 3 Entschädigungssatzung) erhält.
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde ist durch einen 1. Nachtrag entsprechend anzupassen. |
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31.03.2016 - Gemeindevertretung Hitzhusen | |||||||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||||||
Mit der Änderung des Brandschutzgesetzes zum 01.01.2015 besteht nunmehr die Möglichkeit, dass in die Gemeindewehrführung, bestehend aus dem Wehrführer und dessen Stellvertreter, nunmehr mit vorheriger Zustimmung der Gemeindevertretung weitere Stellvertreter gewählt werden können. Daraufhin hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 24.11.2015 aufgrund eines Antrages der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen hierüber beraten und der Einführung eines 2. stellvertretenden Wehrführers zugestimmt. Daraufhin wurde eine Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen einberufen, die am 12.02.2016 stattfand, in welcher der Feuerwehrkamerad Falk Holste zum 2. stellvertretenden Wehrführer gewählt wurde.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, dass der 2. stellvertretende Wehrführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100% der EntschVOfF (§ 5 Abs. 1 Entschädigungssatzung) sowie eine Reinigungspauschale für das Kleidergeld in Höhe von 100% der EntschVOfF (§ 5 Abs. 3 Entschädigungssatzung) erhält.
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde ist durch einen 1. Nachtrag entsprechend anzupassen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Zustimmung zur Änderung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Bestimmungen der Jugendabteilung | VO/06/2016/079 | |||||||||
Ö 11 | Benennung eines neuen bürgerlichen Mitgliedes sowie dessen Vertretung für den Ausschuss für kulturelle Angelegenheiten | VO/06/2016/081 | |||||||||
Ö 12 | Einwohnerfragestunde Teil 2 | ||||||||||
N 13 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | ||||||||||
N 14 | Grundstücks- und Finanzangelegenheiten | ||||||||||
N 15 | Wegeangelegenheiten | ||||||||||
N 16 | Verschiedenes | ||||||||||