Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Tagesordnung - 18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 18. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Gemeindevertretung Großenaspe
Datum: Mi, 12.10.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:32 Anlass: Sitzung
Raum: Gaststätte Timm's Gasthof Großenaspe
Ort: Hauptstr. 5, 24623 Großenaspe

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 8.6.2016  
16/2016/227  
     
   
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6  
Berichte der Ausschussvorsitzenden      
Ö 7  
Aktueller Sachstand zum Rückbau der Kernkraftwerke in Schleswig-Holstein hier: Evtl. Einlagerung von Abfällen in der Deponie Großenaspe  
Enthält Anlagen
VO/16/2016/341  
Ö 8  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 30.06.2016  
Enthält Anlagen
VO/16/2016/325  
Ö 9  
Nachträgliche Genehmigung der zusätzlichen Tief- und Asphaltierungsarbeiten im Westpreußenring  
VO/16/2016/327  
Ö 10  
B 21 - Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" - Empfehlung für die GV
VO/16/2016/333  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Entwürfe des B21 liegen in der Zeit vom 15.08.-16.09.2016 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange sind zeitgleich aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.

Über die eingegangenen Einwendungen hat der PUMA am 06.10.2016 unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.

Sofern sich aus den Einwendungen eine Überarbeitung des B-Planes ergibt, muss die erneute Überarbeitung beschlossen werden.

Sofern die Einwendungen abgewogen werden und es im Grunde keine verfahrensverlängernde Überarbeitung des B-Plan-Entwurfes gibt, kann (durch die GV Großenaspe) der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Dieser Beschluss wird in der Sitzung des PUMA am 06.10.2016 vorbereitet.

 

 

Satzungsbeschlussbeschluss Beschluss über

den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg

 

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeindevertretung Großenaspe am 06.10.2016  mit folgendem Ergebnis geprüft:
 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des PUMA Großenaspe

vom  06.10.2016, TOP 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.


 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Eggert Stölting (PuMA) und Friedrich-Karl Ulrich (GV)

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

   
    06.10.2016 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Entwürfe des B21 lagen in der Zeit vom 15.08.-16.09.2016 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange sind zeitgleich aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.

Über die eingegangenen Einwendungen hat der PUMA am 06.10.2016 unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.

Sofern sich aus den Einwendungen eine Überarbeitung des B-Planes ergeben hätte, sste die erneute Überarbeitung beschlossen werden. Dies ist nicht der Fall.

Die Einwendungen nnen abgewogen werden und es gibt im Grunde keine verfahrensverngernde Überarbeitung des B-Plan-Entwurfes. Insofern kann durch die Gemeindevertretung Großenaspe der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Dieser Beschluss wird in der Sitzung des PUMA am 06.10.2016 vorbereitet.

 

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Satzungsbeschlussbeschluss Beschluss über

den Bebauungsplan Nr. 21r das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg nach § 10 BauGB zu fassen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

   
    12.10.2016 - Gemeindevertretung Großenaspe
    Ö 10 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Entwürfe des B21 liegen in der Zeit vom 15.08.-16.09.2016 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange sind zeitgleich aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben.

Über die eingegangenen Einwendungen hat der PUMA am 06.10.2016 unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen.

Sofern sich aus den Einwendungen eine Überarbeitung des B-Planes ergibt, muss die erneute Überarbeitung beschlossen werden.

Sofern die Einwendungen abgewogen werden und es im Grunde keine verfahrensverlängernde Überarbeitung des B-Plan-Entwurfes gibt, kann (durch die GV Großenaspe) der Satzungsbeschluss gefasst werden.

Dieser Beschluss wird in der Sitzung des PUMA am 06.10.2016 vorbereitet.

 

 

Satzungsbeschlussbeschluss Beschluss über

den Bebauungsplan Nr. 21r das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg

 

nach § 10 BauGB

 

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeindevertretung Großenaspe am 06.10.2016  mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

siehe Text aus Abwägungsbeschluss des PUMA Großenaspe vom 06.10.2016, TOP 8

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

2.Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 84 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Großenaspe

 

den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Großenasper das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Text (Teil B), als Satzung.

 

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Eggert Stölting (GV + PuMA) und Friedrich-Karl Ulrich (GV)

Abstimmungsergebnis:

dafür

12

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 11  
Erteilung eines Nachtragsauftrages für den Ausbau der K 111 in Großenaspe, 3. Bauabschnitt (Steinsetzarbeiten für Borde und Gehwege)  
VO/16/2016/344  
Ö 12  
Grundsatzbeschluss zur Fortführung der Erschließungsplanung für den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  
VO/16/2016/343  
Ö 13  
Abschluss eines Ingenieurvertrages für die Planungsleistungen zum Neubau eines Radweges an der K 111 zwischen Großenaspe und Bimöhlen  
VO/16/2016/345  
Ö 14  
Verschiedenes      
Ö 15  
2. Einwohnerfragestunde      
N 16     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 17     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 18     Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen      
N 19     Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen      
N 20     Niederschlagung von Gewerbesteuerforderungen      
N 21     Stundungsantrag einer Firma für die Gewerbesteuer 2015 u. 2016      
N 22     Verlängerung eines Pachtvertrages      
N 23     Abschluss eines Pachtvertrages      
N 24     Personalangelegenheiten: Einstellung eines neuen Hausmeisters für die Grundschule, sowie die Sporthalle Großenaspe      
N 25     Verschiedenes      
               

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung