Tagesordnung - Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Eröffnung der Sitzung durch den bisherigen Bürgermeister und Feststellung des ältesten Mitgliedes der Gemeindevertretung | VO/02/2018/001 | |||||||||
Ö 3 | Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters unter Leitung des ältesten Mitgliedes | VO/02/2018/002 | |||||||||
Ö 4 | Ernennung und Vereidigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters | VO/02/2018/003 | |||||||||
Ö 5 | Fraktionen der Gemeindevertretung a) Feststellung der vorhandenen Fraktionen und ihrer Zusammensetzung b) Bekanntgabe der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden durch die Fraktion | VO/02/2018/004 | |||||||||
Ö 6 | Wahl der Stellvertretenden der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters | VO/02/2018/005 | |||||||||
Ö 7 | Ernennung und Vereidung der Stellvertretenden der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters | VO/02/2018/006 | |||||||||
Ö 8 | Verpflichtung der Mitglieder der Gemeindevertretung | VO/02/2018/007 | |||||||||
Ö 9 | Wahl der Mitglieder der Ausschüsse 1. Antrag zum Wahlverfahren 2. Wahl der ständigen Ausschüsse gem. Hauptsatzung | VO/02/2018/008 | |||||||||
Ö 10 | Wahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder | VO/02/2018/009 | |||||||||
Ö 11 | Wahl der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter | VO/02/2018/010 | |||||||||
Ö 12 | Wahl der Stellvertretenden bzw. des Stellvertretenden für die Bürgermeisterin / den Bürgermeisterim Amtsausschuss | VO/02/2018/011 | |||||||||
Ö 13 | Bericht der Ausschüsse | ||||||||||
Ö 13.1 | Finanzausschuss | ||||||||||
Ö 13.2 | Planungs- und Maßnahmenausschuss | ||||||||||
Ö 14 | Aufstellung einer Straßenlampe - Auftragserteilung | ||||||||||
Ö 15 | Sanierung Bürgerhausküche - hier Beauftragung Planungsleistung | VO/02/2018/203 | |||||||||
Ö 16 | Grundsatzbeschluss zur Anschaffung eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges LF 16/12 | VO/02/2018/204 | |||||||||
Ö 17 | Bennenung von Personen für die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2019 bis 2023 | VO/02/2018/205 | |||||||||
Ö 18 | Kostenübernahme zum Erwerb von Führerscheinen der Fahrerlaubnis Klasse C der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen | VO/02/2018/206 | |||||||||
Ö 19 | Anschaffung eines Notfallkoffers mit Defibrillator für das First-Responder-Team der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen | ||||||||||
Ö 20 | B-Plan 7 - Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung eines weiteren Baugebietes | ||||||||||
05.03.2018 - Gemeindevertretung Bimöhlen | |||||||||||
N 22.1 - geändert beschlossen | |||||||||||
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information) | |||||||||||
11.06.2018 - Gemeindevertretung Bimöhlen | |||||||||||
Ö 20 - geändert beschlossen | |||||||||||
1.Für das Gebiet „südlich der Straße Steenkamp, östlich der Dorfstraße, angrenzend an die Bebauung Dorfstraße 47“ wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planziele verfolgt: Ausweisung von Wohnbebauung
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen. – entfällt -
5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
Ö 21 | Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeindevertreter | ||||||||||
Ö 22 | Verschiedenes | ||||||||||
N 23 | Finanz- und Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||
N 24 | Antrag des Kartoffelhof Schultze zur Nutzung eines Feuerwehrbrunnens zur Feldberegnung. | ||||||||||