Tagesordnung - 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde Teil 1 | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der letzten beiden Sitzungsniederschriften vom 12.04.2018 und 19.06.2018 | 06/2018/001 | |||||||||
Ö 4 | Berichte der Bürgermeisterin und der Ausschüsse | ||||||||||
Ö 5 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 6 | Anregungen, Kritik, offene Fragen | ||||||||||
Ö 7 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 30.06.2018 | VO/06/2018/013 | |||||||||
Ö 8 | Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart) | VO/06/2018/015 | |||||||||
Ö 9 | Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg | VO/06/2018/014 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017, mit Wirkung vom 01.01.2018 von 2,50 € auf 3,00 € pro Übungsstunde anzupassen.
Weiterhin gewährt die Gemeinde Hitzhusen ebenfalls die Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsgruppen für Erwachsene und Senioren.
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20.09.2018 - Gemeindevertretung Hitzhusen | |||||||||||
Ö 9 - geändert beschlossen | |||||||||||
Bürgermeisterin Claudia Peschel verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum. Sie ist im Vorstand des VfL Hitzhusen und möchte deshalb nicht an der Abstimmung teilnehmen. Stellv. Bürgermeister Dirk Mewes übernimmt zu diesem TOP die Leitung der Sitzung.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017, mit Wirkung vom 01.01.2018 von 2,50 € auf 3,00 € pro Übungsstunde anzupassen.
Weiterhin gewährt die Gemeinde Hitzhusen ebenfalls die Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsgruppen für Erwachsene und Senioren. Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln für die Sanierung der Tennisanlage | VO/06/2018/019 | |||||||||
Ö 11 | Grundsatzbeschluß zur Durchführung von Kanalsanierungsarbeiten, I. Bauabschnitt | VO/06/2018/018 | |||||||||
Ö 12 | Vergabe der Ingenieurleistungen für die Kanalsanierung, I. Bauabschnitt | VO/06/2018/020 | |||||||||
Ö 13 | F 7 - Beratung und evtl. Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hitzhusen - Aufstellungsbeschluss - | VO/06/2018/135 | |||||||||
Ö 14 | B 10 - Beratung und evtl. Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen | VO/06/2018/136 | |||||||||
Ö 15 | Einwohnerfragestunde Teil 2 | ||||||||||
N 16 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | ||||||||||
N 17 | Grundstücks- und Finanzangelegenheiten | ||||||||||
N 17.1 | Evtl. Ankauf einer Mischfläche | ||||||||||
N 17.2 | Abschluss eines Nutzungsvertrages | ||||||||||
N 17.3 | Verschiedenes | ||||||||||