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Tagesordnung - 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen  

Bezeichnung: 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
Gremium: Gemeindevertretung Hitzhusen
Datum: Do, 20.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hitzhusen
Ort: Tutzberg 16, 24576 Hitzhusen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde Teil 1      
Ö 3  
Genehmigung der letzten beiden Sitzungsniederschriften vom 12.04.2018 und 19.06.2018  
06/2018/001  
     
   
Ö 4  
Berichte der Bürgermeisterin und der Ausschüsse      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
Anregungen, Kritik, offene Fragen      
Ö 7  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 30.06.2018  
Enthält Anlagen
VO/06/2018/013  
Ö 8  
Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)  
Enthält Anlagen
VO/06/2018/015  
Ö 9  
Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg  
Enthält Anlagen
VO/06/2018/014  
Ö 10  
Antrag auf Gewährung von gemeindlichen Fördermitteln für die Sanierung der Tennisanlage  
Enthält Anlagen
VO/06/2018/019  
Ö 11  
Grundsatzbeschluß zur Durchführung von Kanalsanierungsarbeiten, I. Bauabschnitt  
Enthält Anlagen
VO/06/2018/018  
Ö 12  
Vergabe der Ingenieurleistungen für die Kanalsanierung, I. Bauabschnitt  
VO/06/2018/020  
Ö 13  
F 7 - Beratung und evtl. Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hitzhusen - Aufstellungsbeschluss -  
VO/06/2018/135  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Beschluss:

 


  1. bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 7. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brückkoppel"“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Ausweisung von Wohnbebauung

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro:
     


Kreisplanungsamt Segeberg
Fachdienst 61.00 –
Räumliche Planung und Entwicklung
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg


 

beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Bitte ggf benennen

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

   
    20.09.2018 - Gemeindevertretung Hitzhusen
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

1. 

bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 7. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „dlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der "Brüchkoppel" folgende Änderungen der Planung vorsieht:

 

Ausweisung von Wohnbebauung

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro:

 

Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgehrt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

12

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 14  
B 10 - Beratung und evtl. Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Hitzhusen  
VO/06/2018/136  
Ö 15  
Einwohnerfragestunde Teil 2      
N 16     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 17     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 17.1     Evtl. Ankauf einer Mischfläche      
N 17.2     Abschluss eines Nutzungsvertrages      
N 17.3     Verschiedenes      
               

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