Tagesordnung - 4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 2 | Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse gem. § 35 (3) Gemeindeordnung | ||||||||||||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragezeit | ||||||||||||||||||||
Ö 4 | Einwendungen gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 05.12.2023 | 13/2023/038 | |||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht der Bürgermeisterin | ||||||||||||||||||||
Ö 6 | Grootmoor Abschnitt 2 - Stellungnahme der Gemeinde Heidmoor zur Anhörung zur Entlassung von Verbandsgewässern | VO/13/2023/270 | |||||||||||||||||||
Ö 7 | Datenübermittlungsersuchen einer amtsangehörigen Gemeinde | VO/13/2024/271 | |||||||||||||||||||
Ö 8 | Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Wehrführers sowie Ernennung und Vereidigung | VO/13/2024/272 | |||||||||||||||||||
Ö 9 | Bestätigung der Wahl des Wehrführers sowie Ernennung und Vereidigung | VO/13/2024/273 | |||||||||||||||||||
Ö 10 | Grundsatzbeschluss über die Anschaffung von zwei Notstromgenerators für die Gemeinde | VO/13/2024/274 | |||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
1.) Die Gemeindevertretung beschließt, bei positivem Bescheid des Fördermittelgebers ein mobiles Zapfwellenaggregat für die Feuerwehr und ein stationäres Notstromaggregat für das Gemeindehaus zu beschaffen. Die Prüfung der Fördermöglichkeiten erfolgt durch das Amt Bad Bramstedt Land.
2.) Die Gemeindevertretung beschließt auch, ohne dass Fördergelder zur Verfügung stehen, die Anschaffung eines mobilen Zapfwellenaggregats für die Feuerwehr und eines stationären Notstromaggregats für das Gemeindehaus.
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05.02.2024 - Gemeindevertretung Heidmoor | |||||||||||||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||||
Beschluss: 1.) Die Gemeindevertretung beschließt, bei positivem Bescheid des Fördermittelgebers ein mobiles Zapfwellenaggregat für die Feuerwehr und ein stationäres Notstromaggregat für das Gemeindehaus zu beschaffen. Die Prüfung der Fördermöglichkeiten erfolgt durch das Amt Bad Bramstedt Land.
2.) Die Gemeindevertretung beschließt auch, ohne dass Fördergelder zur Verfügung stehen, die Anschaffung eines mobilen Zapfwellenaggregats für die Feuerwehr und eines stationären Notstromaggregats für das Gemeindehaus.
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Ö 11 | Grundsatzbeschluss für die Beschaffung eines Kommunalfahrzeugs für die Gemeinde | VO/13/2024/275 | |||||||||||||||||||
Ö 12 | Ausbau des Gehweges entlang der Dorfstraße (K 48) mit Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage hier: Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Baumaßnahmen | VO/13/2024/276 | |||||||||||||||||||
N 13 | Grunstücks- und Finanzangelegenheiten | ||||||||||||||||||||