Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor  

Bezeichnung: 4. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Heidmoor
Gremium: Gemeindevertretung Heidmoor
Datum: Mo, 05.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:33 - 20:44 Anlass: Sitzung
Raum: Karl-Menken-Gemeindehaus
Ort: Moorweg 13, 24632 Heidmoor

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse gem. § 35 (3) Gemeindeordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragezeit      
Ö 4  
Einwendungen gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 05.12.2023  
13/2023/038  
     
   
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Grootmoor Abschnitt 2 - Stellungnahme der Gemeinde Heidmoor zur Anhörung zur Entlassung von Verbandsgewässern  
Enthält Anlagen
VO/13/2023/270  
Ö 7  
Datenübermittlungsersuchen einer amtsangehörigen Gemeinde  
VO/13/2024/271  
Ö 8  
Bestätigung der Wahl des stellvertretenden Wehrführers sowie Ernennung und Vereidigung  
VO/13/2024/272  
Ö 9  
Bestätigung der Wahl des Wehrführers sowie Ernennung und Vereidigung  
VO/13/2024/273  
Ö 10  
Grundsatzbeschluss über die Anschaffung von zwei Notstromgenerators für die Gemeinde  
VO/13/2024/274  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1.)    Die Gemeindevertretung beschließt, bei positivem Bescheid des Fördermittelgebers ein mobiles Zapfwellenaggregat für die Feuerwehr und ein stationäres Notstromaggregat für das Gemeindehaus zu beschaffen. Die Prüfung der Fördermöglichkeiten erfolgt durch das Amt Bad Bramstedt Land.

 

2.)    Die Gemeindevertretung beschließt auch, ohne dass Fördergelder zur Verfügung stehen, die Anschaffung eines mobilen Zapfwellenaggregats für die Feuerwehr und eines stationären Notstromaggregats für das Gemeindehaus.

 

   
    05.02.2024 - Gemeindevertretung Heidmoor
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1.) Die Gemeindevertretung beschließt, bei positivem Bescheid des Fördermittelgebers ein mobiles Zapfwellenaggregat für die Feuerwehr und ein stationäres Notstromaggregat für das Gemeindehaus zu beschaffen. Die Prüfung der Fördermöglichkeiten erfolgt durch das Amt Bad Bramstedt Land.

 

Abstimmungsergebnis

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

2.) Die Gemeindevertretung beschließt auch, ohne dass Fördergelder zur Verfügung stehen, die Anschaffung eines mobilen Zapfwellenaggregats für die Feuerwehr und eines stationären Notstromaggregats für das Gemeindehaus.

 

Abstimmungsergebnis

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 11  
Grundsatzbeschluss für die Beschaffung eines Kommunalfahrzeugs für die Gemeinde  
VO/13/2024/275  
Ö 12  
Ausbau des Gehweges entlang der Dorfstraße (K 48) mit Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtungsanlage hier: Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Baumaßnahmen  
VO/13/2024/276  
N 13     Grunstücks- und Finanzangelegenheiten      
               

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