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Tagesordnung - 8. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 8. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
Datum: Mo, 01.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:10 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragezeit      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan hier: 18. Änderung F-Plan (Waldkindergarten) Aufstellungsbeschluss  
VO/16/2015/228  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Beschluss:

 

bei Änderung des Flächennutzungsplanes:

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 18. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Waldkindergarten“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Legalisierung des vorhandenen Waldkindergartengeländes

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – , Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Oder falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind:

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB abgesehen, weil …/ wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Bitte hier entsprechend eintragen

 

 

   
    01.06.2015 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan

 

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 18. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet „Waldkindergarten folgende Änderungen der Planung vorsieht: Legalisierung des vorhandenen Waldkindergartengeländes

 

1.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

2.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - , Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

3.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgehrt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

11

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 7  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 17. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule"  
VO/16/2015/229  
Ö 8  
Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die 17. Änderung des Flächennutzungsplan der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule"  
VO/16/2015/230  
Ö 9     Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 17. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule"      
Ö 10  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21. für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" der Gemeinde Großenaspe hier: Sachstandsbericht  
VO/16/2015/232  
Ö 11  
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße"  
VO/16/2015/233  
Ö 12  
Räumliche Situation Kindergarten und Schule      
Ö 13  
Evtl. Fahrstuhlbau für den Kulturraum Schule      
Ö 14  
Information zum Sachstand Wasserwerk      
Ö 15  
Neue Schließanlage für Sporthalle, Schule und Kindergarten      
Ö 16  
Löschwasserversorgung Bestandsbrunnen im Außenbereich      
Ö 17  
Verschiedenes      
Ö 18  
Einwohnerfragezeit      
N 19     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 20     Bauanträge      
N 21     Verschiedenes      
               

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