Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt der Amtsausschuss die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schlichtwohnungen des Amtes Bad Bramstedt-Land (Wortlaut siehe Anlage).
17.11.2016 - Amtsausschuss des Amtes Bad Bramstedt-Land
Ö 5 - zur Kenntnis genommen
Herr Boyens empfiehlt, die vorgelegte Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schlichtwohnungen zunächst zur Kenntnis zu nehmen und nach der nunmehr anstehenden grundlegenden Sanierung der Schlichtwohnungen eine neue Satzung mit dann aktualisierten Sanierungskosten vorzulegen.