Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben – Stand 30.06.2020 – laut anliegender Aufstellung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung genehmigt gem. § 95 d GO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben - Stand 30.06.2020 - laut anliegender Aufstellung.
Abstimmungsergebnis:
dafür
8
dagegen
0
Enthaltungen