Tagesordnung - 22. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 04.12.2017 | 02/2017/104 | |||||||||
Ö 4 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 6 | Bericht der Ausschüsse | ||||||||||
Ö 6.1 | Finanzausschuss | ||||||||||
Ö 6.2 | Planungs- und Maßnahmenausschuss | ||||||||||
Ö 7 | Verpflichtung eines neuen Gemeindevertreters | VO/02/2018/184 | |||||||||
Ö 8 | Nachwahl einer/eines Gemeindevertreterin / Gemeindevertreters für den Finanzausschuss | VO/02/2018/185 | |||||||||
Ö 9 | Nachwahl eines bürgerlichen Mitgliedes für den Finanzausschuss | VO/02/2018/186 | |||||||||
Ö 10 | Wahl einer / eines neuen Vorsitzenden für den Finanzausschuss | VO/02/2018/187 | |||||||||
Ö 11 | Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Finanzausschuss | VO/02/2018/188 | |||||||||
Ö 12 | Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Planungs- und Maßnahmenausschuss | VO/02/2018/189 | |||||||||
Ö 13 | Bildung eines Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 06.05.2018 und Festlegung des Wahllokals | VO/02/2017/181 | |||||||||
Ö 14 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2015 | VO/02/2018/183 | |||||||||
Ö 15 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2016 | VO/02/2018/182 | |||||||||
Ö 16 | Beschluss über die Annahme von Spenden aus dem Vorjahr | VO/02/2018/190 | |||||||||
Ö 17 | Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein - hier Gemeinde Bimöhlen | VO/02/2018/191 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Information: Das Mininsterium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat am 06.11.2017 zum Thema „Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein an die betroffenen Gemeinden geschrieben.
Die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG aus dem Jahr 2012 wurden überprügt und überarbeitet. Die aktuellen Lärmkarten sind nunmehr über den Lärmatlas veröffentlicht, siehe http://www.umweltdaten.landsh.de/Laermatlas
In dem Brief an die Gemeinde Bimöhlen schreibt das Ministerium weiter:
Auf der beigefügten CD werden Ihnen die Lärmkarten im Maßstab 1:5000 und als Übersichtskarte für ihre Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Statistik mit der Zahl der belasteten Menschen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude sowie der Flächen ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
Auf Grundlage dieser Lärmkarten ist gemäß § 47 d Abs. 5 BimSchG Ihr Lärmaktionsplan vom 12.06.2017 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit bis zum 18.07.2018 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Überprüfung des Lärmaktionsplanes ist zu dokumentieren, siehe hierzu eine Hilfestellung unter „Vorlagen und Berichte“ auf www.laerm.schleswig-holstein.de .
Für die Berichterstattung an die EU-Kommission werden die von der Gemeindevertretung auf Grundlage der Kartierung 2017 beschlossenen Lärmaktionspläne voraussichtlich zum Oktober 2018 vom LLUR über den Lärmatlas benötigt.
Die Gemeinde Bimöhlen hat mit Bekanntmachung vom 12.01.2018 zur Beteiligung am 05.03.2018 um 20:00 Uhr im Feuerwehr- und Bürgerhaus , Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen eingeladen.
Im Rahmen dieser Beteiligung können Anregungen zur Lärmaktionsplanung vorgebracht werden.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Bimöhlen wird insofern bis spätestens 18.07.2018 überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.
Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit ist in diesem Beschluss zu benennen. Dies ist am 12.01.2018 im Rahmen der Erstellung de Beschlussvorlage noch nicht möglich.
Beschluss:
|
|||||||||||
05.03.2018 - Gemeindevertretung Bimöhlen | |||||||||||
Ö 17 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Information: Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat am 06.11.2017 zum Thema „Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein an die betroffenen Gemeinden geschrieben.
Die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG aus dem Jahr 2012 wurden überprüft und überarbeitet. Die aktuellen Lärmkarten sind nunmehr über den Lärmatlas veröffentlicht, siehe <http://www.umweltdaten.landsh.de/Laermatlas>
In dem Brief an die Gemeinde Bimöhlen schreibt das Ministerium weiter:
Auf der beigefügten CD werden Ihnen die Lärmkarten im Maßstab 1:5000 und als Übersichtskarte für ihre Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Statistik mit der Zahl der belasteten Menschen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude sowie der Flächen ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt.
Auf Grundlage dieser Lärmkarten ist gemäß § 47 d Abs. 5 BimSchG Ihr Lärmaktionsplan vom 12.06.2017 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit bis zum 18.07.2018 zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Überprüfung des Lärmaktionsplanes ist zu dokumentieren, siehe hierzu eine Hilfestellung unter „Vorlagen und Berichte“ auf www.laerm.schleswig-holstein.de <http://www.laerm.schleswig-holstein.de> .
Für die Berichterstattung an die EU-Kommission werden die von der Gemeindevertretung auf Grundlage der Kartierung 2017 beschlossenen Lärmaktionspläne voraussichtlich zum Oktober 2018 vom LLUR über den Lärmatlas benötigt.
Die Gemeinde Bimöhlen hat mit Bekanntmachung vom 12.01.2018 zur Beteiligung am 05.03.2018 um 20:00 Uhr im Feuerwehr- und Bürgerhaus, Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen eingeladen.
Im Rahmen dieser Beteiligung konnten Anregungen zur Lärmaktionsplanung vorgebracht werden. Es wurden keine Anregungen vorgebracht.
Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Bimöhlen wurde insofern rechtzeitig vor dem 18.07.2018 überprüft.
Die Gemeinde ist mit den Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 7 nicht zufrieden.
Die Lärmschutzwände an der BAB 7 sind entstanden im Zuge des 6-spurigen Ausbaus. Abhängig von den Windverhältnissen kommt es jedoch mit heutigem Stand der Ausbaumaßnahme immer wieder zu Rückkopplungen in das Dorfgebiet.
Die für das Planfeststellungsverfahren durch die Verantwortlichen errechneten Werte zu Art und Umfang der Lärmschutzmaßnahme erscheinen daher fehlerhaft bzw. nicht ausreichend und werden angezweifelt.
Die Gemeinde wartet daher zunächst die Fertigstellung des BAB-7-Ausbaus ab und befasst sich dann mit der Erforderlichkeit einer Prüfung der Lärmbelastung für das Dorf sowie einer gegebenenfalls daraus resultierenden Erforderlichkeit und Möglichkeit zur Erweiterung /Ergänzung der vorhandenen Lärmschutzmaßnahme. Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||
Ö 18 | B-Plan 6 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 6 | VO/02/2018/194 | |||||||||
Ö 19 | Verschiedenes | ||||||||||
Ö 20 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
N 21 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | ||||||||||
N 22 | Finanz- und Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||
N 22.1 | B-Plan 7 - Beratung und Beschlussfassung über die Ausweisung eines weiteren Baugebietes | ||||||||||
N 23 | Verschiedenes | ||||||||||