Tagesordnung - 20. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hitzhusen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde Teil 1 | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 07.12.2017 | 06/2017/102 | |||||||||
Ö 4 | Berichte der Bürgermeisterin und der Ausschüsse | ||||||||||
Ö 5 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 6 | Anregungen, Kritik, offene Fragen | ||||||||||
Ö 7 | Bildung eines Wahlvorstandes für die Kommunalwahl am 06.05.2018 und Festlegung des Wahllokals | VO/06/2017/132 | |||||||||
Ö 8 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2015 | VO/06/2018/134 | |||||||||
Ö 9 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2016 | VO/06/2018/133 | |||||||||
Ö 10 | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 | VO/06/2018/148 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Die am 03.04.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2015 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2015, der zum Bilanzstichtag 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 6.540.073,07 € und einem Eigenkapital von 3.788.687,90 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 77.537,89 € wird nach § 26 Abs. 3 Gemeindehaushalts-verordnung-Doppik (GemHVO) grundsätzlich durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen. Da gemäß der Haushaltsplanung in den Folgejahren u. a. Jahresüberschüssen ausgewiesen sind, wird der Jahresfehlbetrag (auf neue Rechnung) vorgetragen.
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12.04.2018 - Gemeindevertretung Hitzhusen | |||||||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die am 03.04.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2015 führte zu keinen Beanstandungen. Der Jahresabschluss 2015, der zum Bilanzstichtag 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 6.540.073,07 € und einem Eigenkapital von 3.788.687,90 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 77.537,89 € wird nach § 26 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO) grundsätzlich durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen. Da gemäß der Haushaltsplanung in den Folgejahren u. a. Jahresüberschüsse ausgewiesen sind, wird der Jahresfehlbetrag (auf neue Rechnung) vorgetragen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016 | VO/06/2018/149 | |||||||||
Ö 12 | Beschluss über die Annahme von Spenden aus dem Vorjahr | VO/06/2018/140 | |||||||||
Ö 13 | Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen; hier: Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2017 | VO/06/2018/144 | |||||||||
Ö 14 | Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Hitzhusen; hier: Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2018 | VO/06/2018/145 | |||||||||
Ö 15 | Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein - hier Gemeinde Hitzhusen | VO/06/2018/137 | |||||||||
Ö 16 | Erlass einer neuen Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Hitzhusen | VO/06/2018/141 | |||||||||
Ö 17 | Kindergarten Hitzhusen - Erweiterung - Beratung und Beschlussfassung zur Auftragsvergabe der Planung einer Erweiterung | VO/06/2018/142 | |||||||||
Ö 18 | Dorfhaus - Auftragsvergabe für den Einbau von Schränken im Dorfhaus | VO/06/2018/143 | |||||||||
Ö 19 | Auftragsvergabe für Ingenieurleistungen für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie zum Brückenbau über die Bramau | VO/06/2018/146 | |||||||||
Ö 20 | Einwohnerfragestunde Teil 2 | ||||||||||
N 21 | Grundstücks- und Finanzangelegenheiten | ||||||||||
N 21.1 | Zustimmung zu einem Grundstückskaufvertrag | ||||||||||
N 22 | Personalangelegenheiten | ||||||||||
N 23 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | ||||||||||