Tagesordnung - 2. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Verpflichtung von bürgerlichen Mitgliedern | ||||||||||
Ö 3 | Einwohnerfragezeit | ||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift | ||||||||||
Ö 5 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||||||
Ö 6 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 7 | Vorstellung des Projektes "Ertüchtigung Kläranlage" | ||||||||||
Ö 8 | Auftragsvergabe für die Planungsleistungen "Ertüchtigung Kläranlage" (Leistungsphasen 1 - 3) | ||||||||||
Ö 9 | Vorstellung der Zukunftsplanung der Deponie Großenaspe | ||||||||||
Ö 10 | B 3 8. Änderung - Gewerbegebiet - Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 Gewerbegebiet | VO/16/2018/051 | |||||||||
Ö 11 | F 21 - Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe (PV Freiflächenanlage) | VO/16/2018/048 | |||||||||
Ö 12 | B 24 - Aufstellungsbeschluss für einen (vorhabenbezogenen ) B-Plan (PV-Freiflächenanlage) | VO/16/2018/049 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Hintergründe:
Im Rahmen der PUMA Sitzung am 23.07.2018 hat das Ing.-Büro Dr. Lüth die Planungen für eine Photovoltaikfreiflächenanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Großenaspe vor. Es handelt sich hierbei um eine Freiflächenanlage auf einer ca. 1 ha großen Fläche bestehend aus 9 Tischanlagen mit insgesamt 600 kW Leistung. Der in der PUMA-Sitzung am 23.07.2018 anwesende Herr Dr. Lüth erklärte, dass für diese Anlage eine Bauleitplanung notwendig wird. Dr. Lüth stellte weiter klar, dass ein Graben, welcher momentan über die Fläche verläuft, erhalten bleibt.
Das anvisierte Grundstück ist momentan im Privatbesitz.
Der PUMA hatte am 23.07.2018 unter TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: Der Planungs- und Maßnahmenausschuss unterstützt die Maßnahme und wünscht weitere Informationen im Rahmen einer weiteren PuMA-Sitzung.
Am 17.09.2018 informierte Herr Konrad (Vorsitzender des PUMA Großenaspe) Frau Scheunemann darüber, dass der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll für das Vorhaben PV-Freiflächenanlage.
Ein entsprechener Beschlussvorschlag wird nun eingestellt n das Allris-Sitzungsprogramm
Beschlussvorschlag:
bei Neuaufstellung Bebauungsplan:
Es werden folgende Planziele verfolgt: PV-Freiflächenanlage an der A7
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
erforderlich ist. Dann wäre auch der städtebauliche Vertrag vor Beginn des Verfahrens abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Achtung, Befangenheiten vorher klären:
Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Planungs-und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe : _______ davon anwesend:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen:
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Bitte hier eintragen:______
An alle Protokollführer: Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!
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27.09.2018 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe | |||||||||||
Ö 12 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Hintergründe: Im Rahmen der PUMA Sitzung am 23.07.2018 hat das Ing.-Büro Dr. Lüth die Planungen für eine Photovoltaikfreiflächenanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Großenaspe vorgestellt. Es handelt sich hierbei um eine Freiflächenanlage auf einer ca. 1 ha großen Fläche bestehend aus 9 Tischanlagen mit insgesamt 600 kW Leistung. Der in der PUMA-Sitzung am 23.07.2018 anwesende Herr Dr. Lüth erklärte, dass für diese Anlage eine Bauleitplanung notwendig wird. Dr. Lüth stellte weiter klar, dass ein Graben, welcher momentan über die Fläche verläuft, erhalten bleibt.
Das anvisierte Grundstück ist momentan im Privatbesitz.
Der PUMA hatte am 23.07.2018 unter TOP 7 folgenden Beschluss gefasst: Der Planungs- und Maßnahmenausschuss unterstützt die Maßnahme und wünscht weitere Informationen im Rahmen einer weiteren PuMA-Sitzung.
Am 17.09.2018 informierte Herr Konrad (Vorsitzender des PUMA Großenaspe) Frau Scheunemann darüber, dass der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll für das Vorhaben PV-Freiflächenanlage.
Ein entsprechener Beschlussvorschlag wird nun eingestellt n das Allris-Sitzungsprogramm
Beschluss: bei Neuaufstellung Bebauungsplan: 1.Für das Gebiet „PV-Freiflächenanlage an der A7“ wird ein (vorhabenbezogener) Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planziele verfolgt: PV-Freiflächenanlage an der A7
2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
beauftragt werden.
4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.
5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:
Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.
6.Der Aufstellungsbeschluss ist von der Abgabe der Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers abhängig. D.h. Zuerst soll der Antragsteller erklären, dass die Kosten für die Bauleitplanung, den ggf erforderlichen Ausgleich, etc. übernommen werden.
7.Es soll noch geklärt werden, ob evtl. der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich ist. Dann wäre auch der städtebauliche Vertrag vor Beginn des Verfahrens abzuschließen.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 13 | F 20 und B 21 1. Änderung - Abwägung und Beschluss über die vorgebrachten Einwendungen zur frühzeitigen Beteiligung der TÖB (Träger öffentlicher Belange) zur Bauleitplanung Erweiterung Baugebiet Diekstücken (Am Eidring) | VO/16/2018/044 | |||||||||
Ö 14 | Ausbau der K 111 -Längsgefälle im Bereich der Zufahrtsabsenkungen- | VO/16/2018/050 | |||||||||