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Tagesordnung - 12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
Datum: Do, 04.06.2020 Status: öffentlich
Zeit: 19:35 - 21:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sporthalle Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragezeit      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
B 3 7. Änderung - Beratung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 (Gewerbegebiet am alten Sportplatz)  
VO/16/2020/176  
Ö 7  
F 5 - Beratung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe  
VO/16/2020/177  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe wird folgendes gesagt und beschlossen. (bitte selbst formulieren

 

Die Gemeindevertretung Großenaspe hat am 14.04.2004 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Im Rahmen der 5. Änderung sollten zwei Teilbereiche a) und b)  geändert / überarbeitet werden.

Für den Teilbereich a) wurde auch schon der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 12 (zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände) gefasst, das Verfahren läuft seit dem.

Es gab und gibt für den Verfahrensablauf beim Bebaungsplan einige große Hürden zu überwinden, so dass das Planverfahren auch heute noch nicht abgeschlossen ist, obwohl es schon vor 16 Jahren begonnen wurde.

Zuletzt fand am 07.05.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den B-Plan 12 statt.

 

Das Verfahren zur 5. F-Plan-Änderung muss jedoch auch weiter betrieben werden, da der Bebauungsplan Nr. 12 ohne genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes nicht in Kraft treten kann.

 

Bei der 5. Flächennutzungsplan-Änderung hatte man zwei unabhängige Bereiche ändern wollen. Das Verfahren für beide Teilbereiche erfordert große Aufmerksamkeit. Die Thematik für den Teilbereich a) zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände muss sowohl bei der Flächennutzungsplanänderung als auch bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 betrachtet und abgewogen werden.

 

Der Teilbereich b) befasst sich mit einem komplett anderen Bereich mit einer komplett anderen Thematik und komplett anderen Untersuchungsbereichen.

 

Um nun das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes weiter zu betreiben, muss der PUMA entscheiden, ob

-          Die beiden Teilbereiche für die Flächennutzungsplanänderung weiterhin zusammen abgearbeitet werden solllen.
 

-          Die beiden Teilbereiche für die Flächennutzungsplanänderung küftig getrennt abgearbeitet werden solllen.( dann bitte als 5. Ändeung F-Plan für den Bereich zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände und für den Teilbereich b) im Rahmen einer komplett getrennten Flächennutzungsplan-Änderung

 

Je nachdem wie die Entscheidung ausgeht, sind für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes  die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten. .

 

 

Herr Petersen vom Planungsbüro des Kreises Segeberg hat einen Entwurf für das Plangebiet (nur zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände) mitgebracht. Die Mitglieder des PUMA schauen sich den Plan genau an und beschließen, ob der Entwurf so ins weitere Verfahren gehen soll oder ob noch Änderungen gewünscht sind.

 

Die Planzeichnung wird entsprechend gekennzeichnet und zum Planverfahren an Frau Scheunemann übergeben. (vom Protokollführer mitnehmen und Frau Scheunemann am 08.05.2020) übergeben.

 

Zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe wird noch folgendes gesagt und beschlossen. (bitte selbst formulieren

 

 

 

Abstimmung:

Dafür

Gegen Enthaltung

 

Befangenheiten § 22 GO, bitte vermerken. Ausgeschlossene dürffen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teiölnehmen.

Bitte Namen eintragen ______

 

 

Achtung Protokollführer: Vor Abgabe Protokoll den Entwurf von mir abzeichnen lassen. Danke Scheunemann

 

 

Stand 22.05.2020 11:54 Uhr Scheunemann
 

 

 

 

   
    04.06.2020 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Hintergründe und Erläuterungen:

Die Gemeindevertretung Großenaspe hat am 14.04.2004 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Im Rahmen der 5. Änderung sollten zwei Teilbereiche a) und b)  geändert / überarbeitet werden.

r den Teilbereich a) wurde auch schon der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 12 (zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände) gefasst, das Verfahren läuft seit dem.

 

Zuletzt fand am 07.05.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den B-Plan 12 statt.

 

Das Verfahren zur 5. F-Plan-Änderung muss jedoch auch weiter betrieben werden, da der Bebauungsplan Nr. 12 ohne genehmigte Änderung des Flächennutzungsplanes nicht in Kraft treten kann.

 

Bei der 5. Flächennutzungsplan-Änderung hatte man zwei unabhängige Bereiche ändern wollen. Das Verfahren für beide Teilbereiche erfordert große Aufmerksamkeit. Die Thematik für den Teilbereich a) zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände muss sowohl bei der Flächennutzungsplanänderung als auch bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 betrachtet und abgewogen werden.

 

Der Teilbereich b) befasst sich mit dem Bereich „Wildpark Eekholt“ mit einer komplett anderen Thematik und komplett anderen Untersuchungsbereichen.

 

Um nun das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes weiter zu betreiben, muss der PUMA entscheiden, ob

 

- die beiden Teilbereiche für die Flächennutzungsplanänderung weiterhin zusammen abgearbeitet werden sollen.

 

oder

 

- die beiden Teilbereiche für die Flächennutzungsplanänderung künftig getrennt abgearbeitet werden sollen.( dann bitte als 5. Änderung F-Plan für den Bereich zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände und für den Teilbereich b) im Rahmen einer komplett getrennten Flächennutzungsplan-Änderung)

 

Je nachdem wie die Entscheidung ausgeht, sind für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes  die nächsten Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

Zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe wird folgendes angemerkt und beschlossen:

 

  1. Mit Bezug auf TOP 6 B.-12 Beratung und Beschluss über die Einwendungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (PuMA 07.05.2020) merkt der Ausschussvorsitzende, Bernd Konrad, an, dass die Ausweisung von 3 Grundstücken nicht zwingend notwendig ist, sondern ggf. auch 4 Grundstücke ausgewiesen werden könnten. Sofern die Mindestgröße der Grundstücke von 500 m² eingehalten wird, trifft dies zu. Dieser Hinweis ist zum Planverfahren B 12 zu nehmen.

 

Herr Petersen (Kreisplanung Segeberg) erkläutert den Sachverhalt und empfiehlt dem Planungs- und Maßnahmenausschuss die Fläche „Eekholt“ wieder aus dem F-Plan herauszunehmen. Hierdurch könnte das Verfahren wesentlich vereinfacht werden. Ein Nachteil für den Wildpark Eekholt entstehe lt. Herrn Petersen hierdurch nicht, da die Ausweisung dieser Flächen jederzeit in einem späteren Verfahren nachgeholt werden kann.

 

  1. Beschluss:

Die beiden Teilbereiche für die Flächennutzungsplanänderung sollen künftig getrennt abgearbeitet werden:

r den Teilbereich a) als 5. Änderung F-Plan für den Bereich zwischen Heidmühler Weg, Scheeperredder und Schulsportgelände und für den Teilbereich b) im Rahmen einer komplett getrennten Flächennutzungsplan-Änderung.

 

 

Befangenheiten § 22 GO, bitte vermerken. Ausgeschlossene dürfen an der Beratung und Beschlssfassung nicht teilnehmen.

 

Keine

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 8  
F 18 - Beratung und Beschlussfassung über das weitere Verfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Waldkindergarten"  
VO/16/2020/178  
Ö 9  
B 21 1. Änderung - Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung einer 3. Beteiligungsrunde nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens (§ 4a Abs. 3 BauGB nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) - zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 für denTeilbereich, der im Rahmen der 1. Erweiterung und Änderung gefasst wurde  
VO/16/2020/179  
Ö 10  
Nachverdichtung der LED-Straßenbeleuchtung, hier: Auftragserweiterung für die Aufstellung zusätzlicher Straßenleuchten im Bereich der K 111 zwischen Schulstraße und Diekstücken      
Ö 11  
Lüftung der Klassenräume in der Schule      
Ö 12  
Verschiedenes      
Ö 13  
Einwohnerfragezeit      
N 14     Bauanträge und Grundstücksangelegenheiten      
               

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