Beschluss:
Die im Baugrundgutachten vom 18.06.2020 vorgeschlagenen Muldenversickerungen seitlich der Verkehrsflächen haben zur Folge, dass die Baugrundstücke um die Breite der Bankette, in denen sich diese befinden, verringern.
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der derzeitige Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 durch den Planverfasser in Bezug auf seitlich der Verkehrsflächen liegende Bankette, in denen sich Entwässerungsmulden befinden, ergänzt wird oder Rigolenversickerung erfolgen kann.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 8 |
dagegen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
Es wird der Antrag gestellt, den B-Plan Teil B Text Punkt 3 dahingehend zu ändern, dass insgesamt nur maximal 2 Wohneinheiten pro Grundstück zulässig sind.
Abstimmungsergebnis:
dafür | 1 |
dagegen | 6 |
Enthaltungen | 1 |