Tagesordnung - 16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Verlesung des 100-jährigen Protokolls | ||||||||||
Ö 3 | Bericht des Wehrführers | ||||||||||
Ö 4 | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse | ||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 6 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 01.12.2021 | 05/2021/038 | |||||||||
Ö 7 | Bildung Wahlvorstand und Festlegung Wahllokal für die Landtagswahl am 08.05.2022 | VO/05/2022/125 | |||||||||
Ö 8 | B 3 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet "Dorfstraße, Teilbereich Hauptstraße, Teilbereich Meinhop" (PUMA hat am 26.01.2022 Sitzung, über dieses Thema soll dort gesprochen werden. Tagesordnungspunkt für PUMA wurde nicht erstellt.) | VO/05/2022/126 | |||||||||
Ö 9 | B3 VÄ - Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet "Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhop" | VO/05/2022/127 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Hagen hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhoop“ den Bebauungsplan Nr. 3 aufzustellen. Um die Planungsabsichten der Gemeinde Hagen für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 zu sichern, kann die Gemeinde – nach dem Aufstellungsbeschluss- eine Veränderungssperre beschließen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.
Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§16 Abs. 2 BauGB).
Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.
Die Gemeinde Hagen beschließt folgende Satzung: Siehe Anlage
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: bitte eintragen
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02.03.2022 - Gemeindevertretung Hagen | |||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung Hagen hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhoop“ den Bebauungsplan Nr. 3 aufzustellen. Um die Planungsabsichten der Gemeinde Hagen für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem Aufstellungsbeschluss- eine Veränderungssperre beschließen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.
Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§16 Abs. 2 BauGB).
Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.
Die Gemeinde Hagen beschließt folgende Satzung: siehe Anlage
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten | VO/05/2022/128 | |||||||||
Ö 11 | Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED Gemeinde Hagen - Beauftragung Planungsleistungen zur Erstellung eines Leuchtenkatasters sowie eines Leuchtenkonzepts | VO/05/2022/129 | |||||||||
Ö 12 | Vereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und der Gemeinde Hagen für den Bau eines Radweges entlang der K 96 | VO/05/2022/130 | |||||||||
Ö 13 | Bau eines Radweges entlang der K 96 hier: Grundsatzbeschluss zur Durchführung des Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen (Objektplanung) | VO/05/2022/131 | |||||||||
Ö 14 | Verschiedenes | ||||||||||