Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen  

Bezeichnung: 16. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hagen
Gremium: Gemeindevertretung Hagen
Datum: Mi, 02.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:39 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hagen
Ort: Hitzhusener Str. 20 b, 24576 Hagen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Verlesung des 100-jährigen Protokolls      
Ö 3  
Bericht des Wehrführers      
Ö 4  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse      
Ö 5  
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 01.12.2021  
05/2021/038  
     
   
Ö 7  
Bildung Wahlvorstand und Festlegung Wahllokal für die Landtagswahl am 08.05.2022  
Enthält Anlagen
VO/05/2022/125  
Ö 8  
B 3 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet "Dorfstraße, Teilbereich Hauptstraße, Teilbereich Meinhop" (PUMA hat am 26.01.2022 Sitzung, über dieses Thema soll dort gesprochen werden. Tagesordnungspunkt für PUMA wurde nicht erstellt.)  
VO/05/2022/126  
Ö 9  
B3 VÄ - Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr 3 der Gemeinde Hagen für das Gebiet "Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhop"  
Enthält Anlagen
VO/05/2022/127  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Hagen hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhoop“ den Bebauungsplan Nr. 3 aufzustellen.

Um die Planungsabsichten der Gemeinde Hagen für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 zu sichern, kann die Gemeinde nach dem Aufstellungsbeschluss- eine Veränderungssperre beschließen.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.

 

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§16 Abs. 2 BauGB).

 

Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.

 

Die Gemeinde Hagen beschließt folgende Satzung:

Siehe Anlage

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen /

Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei

der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte eintragen

 

   
    02.03.2022 - Gemeindevertretung Hagen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Hagen hat unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt den Beschluss gefasst, für das Gebiet „Dorfstraße beidseitig, nördliche Seite der Hauptstraße zwischen Hauptstraße 13 bis 23, Meinhoop“ den Bebauungsplan Nr. 3 aufzustellen.

Um die Planungsabsichten der Gemeinde Hagen für den Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 zu sichern, kann die Gemeinde - nach dem Aufstellungsbeschluss- eine Veränderungssperre beschließen.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 14 BauGB.

 

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen (§ 16 Abs. 1 BauGB) und die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen (§16 Abs. 2 BauGB).

 

Zur Geltungsdauer finden sich Regelungen im § 17 BauGB. Regelmäßig tritt eine Veränderungssperre nach 2 Jahren außer Kraft. Sofern der Bebauungsplan schon vorher in Kraft tritt, tritt damit auch die Veränderungssperre außer Kraft.

 

Die Gemeinde Hagen beschließt folgende Satzung:

siehe Anlage

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 10  
Ersatzbeschaffung von Atemschutzgeräten  
Enthält Anlagen
VO/05/2022/128  
Ö 11  
Umstellung Straßenbeleuchtung auf LED Gemeinde Hagen - Beauftragung Planungsleistungen zur Erstellung eines Leuchtenkatasters sowie eines Leuchtenkonzepts  
VO/05/2022/129  
Ö 12  
Vereinbarung zwischen dem Kreis Segeberg und der Gemeinde Hagen für den Bau eines Radweges entlang der K 96  
VO/05/2022/130  
Ö 13  
Bau eines Radweges entlang der K 96 hier: Grundsatzbeschluss zur Durchführung des Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen (Objektplanung)  
VO/05/2022/131  
Ö 14  
Verschiedenes      
               

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