Beschlussvorschlag:
Variante 1:
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Wiemersdorf bezüglich des § 4 soll nicht geändert werden.
Dem Gerätewart wird für die Wartung und Pflege des zur Nutzung überlassenen Einsatzleitfahrzeuges
- eine Gerätewartentschädigung mit Wirkung vom ___________ gewährt o d e r
- keine Gerätewartentschädigung gewährt.
Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Wiemersdorf bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:
- Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ____ % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.
- Die Stellvertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ____% des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.
- Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von ____% der Entschädigungsverordnung.
- Der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von ___ % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.
- Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von ___ % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.
- Dem Gerätewart wird für die Wartung und Pflege des zur Nutzung überlassenen Einsatzleitfahrzeuges
-eine Gerätewartentschädigung mit Wirkung vom ________ gewährt o d e r
-keine Gerätewartentschädigung gewährt.