Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf  

Bezeichnung: 3. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf
Datum: Mi, 26.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:30 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hausmannspost
Ort: Kieler Str. 75, 24649 Wiemersdorf
Anlagen:
08 zu TOP 8  
08 zu TOP 9  
08 zu TOP 17  
08 zu TOP 18  
08 zu TOP 24  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 28.06.2018  
08/2018/002  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse gem. § 35 (3) Gemeindeordnung      
Ö 6  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden      
Ö 7  
Fragestunde für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter      
Ö 8  
Wahl der stellvertretenden Mitglieder für die ständigen Ausschüsse (siehe Anlage)      
Ö 9  
Informationen über die Nichtanzeige von Ausschließungsgründen gemäß § 22 GO (Gemeindeordnung) und Entscheidung über die evtl. Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens (siehe Anlage)      
Ö 10  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 30.06.2018  
Enthält Anlagen
VO/08/2018/013  
Ö 11  
Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg  
Enthält Anlagen
VO/08/2018/014  
Ö 12  
Neubau Kinderkrippe, hier Auftragsvergabe zu Nachtrag N1 Fa Offen und Harder  
Enthält Anlagen
VO/08/2018/015  
Ö 13  
MarktTreff - hier nachträgliche Genehmigung von Nachtrag 4 + 5 zu Heizungs- und Sanitärarbeiten  
Enthält Anlagen
VO/08/2018/016  
Ö 14  
MarktTreff - 4. Ergänzung zum Planungsleistung Büro Gebr. Schmidt  
VO/08/2018/017  
Ö 15  
MarktTreff - hier Auftragsvergabe zu 2. Nachtrag Elektro  
VO/08/2018/020  
Ö 16  
MarktTreff - Auftragsvergabe Außenbeleuchtung  
Enthält Anlagen
VO/08/2018/021  
Ö 17  
Antrag der SPD betr. des Freibades (siehe Anlage)      
Ö 18  
Antrag der BfW-Fraktion zur Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes (siehe Anlage)      
Ö 19  
Bauleitplanung - Beratung und Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes  
VO/08/2018/031  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Sachverhalt: Hintergründe:

Mit Mail vom 11.09.2018 18:40 Uhr hat Herr Dr. Hans-Günther Lüth vom Ingenieurbüro Dr. Lüth GmbH (Wiemersdorf) den Antrag gestellt, auf die Tagesordnung der nächsten Gemeindevertretung darüber zu beraten und zu beschließen, ob bzw. dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Wiemersdorf geändert wird.

Es sollen dem Antrag entsprechend Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden.

 

Die Tagesordnung für die Sitzung am 26.09.2018 soll mit der Einladung am 12.09.2018 verschickt werden, insofern ist eine umfangreiche Vorprüfung seitens der Verwaltung nicht mehr möglich.

 

Die Gemeindevertretung kann jedoch frei entscheiden, ob

-          Über den Tagesordnungspunkt beraten und beschlossen wird.

-          Nach der Aufnahme des Tagesordnungspunktes dem Antrag stattgegeben wird (und damit das Verfahren zur Ausweisung Windflächen in Gang gesetzt wird).

-          Nach Aufnahme des Tagesordnungspunktes für die Entscheidung, ob der F-Plan geändert werden soll oder nicht noch weitere Informationen eingeholt werden sollen.

 

 

 

Beschlussvorschlag (nur Standardtext), sofern die GV den F-Plan ändern will:

 

  1.  

bei Änderung eines Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 19. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet Wind --- Antrag von Herrn Dr. Lüth vom 11./12.09.2018

Bereich Heisterberg erweitern um die südlich der Bahnhofstraße gelegene Fläche (PR3_SEG_027)

Bereich Beverloh neu aufnehmen Fläche PR3_SEG_306“ folgende Änderungen der Planung vorsieht: Windflächen

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
    Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg
    Fachdienst 61.00 –
    Räumliche Planung und Entwicklung
    Hamburger Straße 30
    23795 Bad Segeberg
    beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

 

  1. Die Kosten für das Planverfahren sind von den Antragstellern zu tragen. Hierüber ist eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.
     
  2. Ob auch noch eine städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden muss, muss noch im Detail geprüft werden .
     

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen (Christine Schneider wohl )

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

   
    26.09.2018 - Gemeindevertretung Wiemersdorf
    Ö 19 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Herr Dr. Hans-Günther Lüth stellt die aktuelle WE-Planung gemäß zweitem Entwurf der Windenergieplanung / Regionalplan vor.

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. die Änderung des Flächennutzungsplanes:

Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 19. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet, welches im Antrag von Herrn Dr. Lüth vom 11./12.09.2018 beschrieben wurde:

Bereich Heisterberg erweitern um die südlich der Bahnhofstraße gelegene Fläche (PR3_SEG_027) und

 

Bereich Beverloh neu aufnehmen Fläche PR3_SEG_306

 

folgende Änderungen der Planung vorsieht:

Ausweisung der Flächen für die Windnutzung (Windflächen)

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

 

Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg

Fachdienst 61.00

umliche Planung und Entwicklung

Hamburger Straße 30

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgehrt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

  1. Die Kosten für das Planverfahren sind von dem Antragsteller zu tragen. Hierüber ist eine Kostenübernahmeerklärung abzugeben.

 

  1. Ob auch noch ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen werden muss, muss noch im Detail geprüft werden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Christian Schäfer

Christine Schneider

Sebastian Steffens

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 20  
Grundsatzbeschluss für Bebauungspläne - Prüfung von Versickerungsmöglichkeiten für Oberflächenwasser  
VO/08/2018/023  
Ö 21  
Grundsatzbeschluss über die Vergabe eines Ingenieurvertrages für die Kapazitätserweiterung der Klärteichanlage  
VO/08/2018/024  
Ö 22  
Auftragserweiterung im Zuge der Kanalsanierungsarbeiten, I. Bauabschnitt  
VO/08/2018/025  
Ö 23  
Kanalsanierung in der Neuen Dorfstraße und im Assbrook, II. Bauabschnitt  
VO/08/2018/029  
Ö 24  
Antrag der BfW-Fraktion zur Festlegung des nächsten Bauabschnittes der Kanalsanierung (siehe Anlage)      
Ö 25  
Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)  
Enthält Anlagen
VO/08/2018/022  
Ö 26  
Grundsatzbeschluss zur Anschaffung einer Abgasabsauganlage im Feuerwehrgerätehaus  
Enthält Anlagen
VO/08/2018/030  
Ö 27  
Grundsatzbeschluss zur Anschaffung eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges (z.B. Gruppenfahrzeug LF 16/12)  
Enthält Anlagen
VO/08/2018/028  
Ö 28  
Antrag der BfW auf Ankauf von Grundstücken      
N 29     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 30     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 08 zu TOP 8 (39 KB)      
Anlage 2 2 08 zu TOP 9 (70 KB)      
Anlage 3 3 08 zu TOP 17 (91 KB)      
Anlage 4 4 08 zu TOP 18 (54 KB)      
Anlage 5 5 08 zu TOP 24 (56 KB)      
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