Holsteiner Auenland         

Als Favorit hinzufügen   Druckansicht öffnen
 

Tagesordnung - 6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook  

Bezeichnung: 6. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Weddelbrook
Gremium: Gemeindevertretung Weddelbrook
Datum: Do, 08.02.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:58 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Weddelbrook
Ort: Heidmoorer Str. 2, 24576 Weddelbrook

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwendungen gegen die letzte Sitzungsniederschrift vom 13.12.2023  
07/2023/069  
     
   
Ö 3  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschüsse      
Ö 4  
1. Einwohnerfragezeit      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse gem. § 35 (3) Gemeindeordnung      
Ö 7  
Verabschiedung eines Gemeindevertreters      
Ö 8  
Einführung eines neuen Gemeindevertreters in das Amt      
Ö 9  
Eigentumsübertragung Teilstück Straße Bargholz von der Gemeinde Mönkloh auf die Gemeinde Weddelbrook  
Enthält Anlagen
VO/07/2024/284  
Ö 10  
Vereinbarung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 zum Windpark Weddelbrook WEA 1  
Enthält Anlagen
VO/07/2024/285  
Ö 11  
Vereinbarung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 zum Windpark Weddelbrook WEA 2  
Enthält Anlagen
VO/07/2024/290  
Ö 12  
Vereinbarung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 zum Windpark Weddelbrook WEA 3  
Enthält Anlagen
VO/07/2024/291  
Ö 13  
F 12 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weddelbrook für die Ausweisung einer Fläche für die Feuerwehr  
VO/07/2024/282  
Ö 14  
B 9 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Weddelbrook für die Ausweisung einer Fläche für die Feuerwehr  
VO/07/2024/283  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:
 

  1.                
    r das Gebiet
    dlich Glückstädter Straße, zwischen Heidmoorer Straße und Höh wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
     

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung von Fläche für den Neubau eines Feuerwehrkomplexes incl. Schulungsraum

 

  1.                
    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
     
  2.                
    Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
    Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg , Kreis Segeberg ,
    Fachdienst 61.00
    umliche Planung und Entwicklung
    Rosenstr. 28 a
    23795 Bad Segeberg

    beauftragt werden.

     
  3.                
    Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
     
  4.                
    Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

    Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

     
  5.                
    Da die Gemeinde Weddelbrook noch nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (z.B. Kaufvertrag). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.
     
  6.               
    Die Gemeinde Weddelbrook hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

bitte prüfen und eintragen

 

______________________

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

 

 

 

   
    08.02.2024 - Gemeindevertretung Weddelbrook
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 

 

Beschluss:

bei Neuaufstellung Bebauungsplan:

 

1. 

r das Gebiet

 dlich Glückstädter Straße, zwischen Heidmoorer Straße und Höh wird ein Bebauungsplan aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele verfolgt:

Ausweisung von Fläche für den Neubau eines Feuerwehrkomplexes incl. Schulungsraum

 

2. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das

Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg , Kreis Segeberg ,

Fachdienst 61.00 -

umliche Planung und Entwicklung

Rosenstr. 28 a

23795 Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

 

4. 

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5. 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

 

6. 

Da die Gemeinde Weddelbrook noch nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingungen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt (z.B. Kaufvertrag). Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. 

Die Gemeinde Weddelbrook hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

Aus diesem Grund muss eine Bodengrunduntersuchung durchgeführt werden.

 

 

Bemerkung:

Es waren keine Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter aufgrund des § 22 GO befangen und von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter 11

davon anwesend:10

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

2

Enthaltungen

0

 

 

 

Ö 15  
Datenübermittlungsersuchen einer amtsangehörigen Gemeinde  
VO/07/2024/288  
Ö 16  
Ortsentwicklungskonzept Weddelbrook - Anerkennung des endgültigen Ortsentwicklungskonzeptes durch die Gemeindevertretung  
VO/07/2024/292  
Ö 17  
Wahl eines neuen Vorsitzenden für den Finanzausschuss      
Ö 18  
2. Einwohnerfragezeit      
Ö 19  
Verschiedenes      
N 20     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 21     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 21.1     Beratung und Beschluss zum Erwerb eines Grundstückes für den Feuerwehrneubau      
N 21.2     Preisermittlung für die Grundstücke im Aschepohl      
N 21.3     Ermächtigung für den Abschluss von Kaufverträgen im Baugebiet Aschepohl      
N 21.4     Bestätigung Kaufvertragsentwurf für die Veräußerung der Grundstücke 1 und 7 im Baugebiet Aschepohl      
N 21.5     Zustimmung zum Kaufvertragsentwurf für das Erschließungsgebiet "B-Plan Nr. 7"      
N 22     Verschiedenes      
               

Startseite   |   Anregungen   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutzerklärung