Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017, mit Wirkung vom 01.01.2018 von 2,50 € auf 3,00 € pro Übungsstunde anzupassen.
Weiterhin gewährt die Gemeinde Bimöhlen ebenfalls die Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsleiter für Übungsgruppen im Erwachsenen- und Seniorenbereich.
03.09.2018 - Gemeindevertretung Bimöhlen
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den gemeindlichen Anteil der Übungsleiterentschädigung entsprechend der Richtlinie des Kreises Segeberg für die Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine im Kreis Segeberg zur Entschädigung anerkannter Übungsleiter/innen und Vereinsmanager/innen vom 01.01.1997, geändert durch Beschluss des Kreistages vom 07.12.2017, mit Wirkung vom 01.01.2018 von 2,50 € auf 3,00 € pro Übungsstunde anzupassen.
Weiterhin gewährt die Gemeinde Bimöhlen ebenfalls die Übungsleiterentschädigung an Übungsleiter ohne entsprechende Lizenz und an Übungsleiter für Übungsgruppen im Erwachsenen- und Seniorenbereich.