Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

Bezeichnung: 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 03.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:01 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 05.03.2018 und 11.06.2018  
02/2018/001  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 6     Bericht der Ausschüsse      
Ö 6.1  
Finanzausschuss      
Ö 6.2  
Planungs- und Maßnahmenausschuss      
Ö 7  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2015  
Enthält Anlagen
VO/02/2018/198  
Ö 8  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2016  
Enthält Anlagen
VO/02/2018/199  
Ö 9  
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015  
Enthält Anlagen
VO/02/2018/200  
Ö 10  
Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016  
Enthält Anlagen
VO/02/2018/201  
Ö 11  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 30.06.2018  
Enthält Anlagen
VO/02/2018/016  
Ö 12  
Auftragsvergabe für Malerarbeiten am Sportlerheim und Kindergarten  
Enthält Anlagen
VO/02/2018/015  
Ö 13  
Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg  
Enthält Anlagen
VO/02/2018/017  
Ö 14  
Antrag auf Zuschuss für die Teilnahme an der Kanu-EM 2018  
Enthält Anlagen
VO/02/2018/018  
Ö 15  
Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart)  
Enthält Anlagen
VO/02/2018/019  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Variante 1:

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Bimöhlen bezüglich des § 4 soll nicht geändert werden.

Dem Gerätewart wird für die Wartung und Pflege des zur Nutzung überlassenen Jugendfeuerwehrfahrzeuges

-          eine Gerätewartentschädigung ab dem 19.02.2018 gewährt  o d e r

-          keine Gerätewartentschädigung gewährt.

 

 

Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Bimöhlen bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:

 

-          Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ____ % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-          Die Stellvertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von ____% des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-          Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von ____% der Entschädigungsverordnung.

-          Der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von ___ % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-          Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von ___ % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.

-          Dem Gerätewart wird für die Wartung und Pflege des zur Nutzung überlassenen Jugendfeuerwehrfahrzeuges

-eine Gerätewartentschädigung ab dem 19.02.2018 gewährt     o d e r

-keine Gerätewartentschädigung gewährt.

 

 

 

   
    03.09.2018 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 15 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Variante 1:

Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Bimöhlen bezüglich des § 4 soll nicht geändert werden.

Dem Gerätewart wird für die Wartung und Pflege des zur Nutzung überlassenen Jugendfeuerwehrfahrzeuges

-eine Gerätewartentschädigung ab dem 19.02.2018 gewährt  o d e r

 

 

Variante 2: Die Entschädigungssatzung der Gemeinde Bimöhlen bezüglich des § 4 soll wie folgt geändert werden:

 

-Der Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-Die Stellvertretung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-Der Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % der Entschädigungsverordnung.

-Der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält ein Kleidergeld in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung.

-Der Gerätewart erhält eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsrichtlinien.

-Dem Gerätewart wird für die Wartung und Pflege des zur Nutzung überlassenen Jugendfeuerwehrfahrzeuges

-eine Gerätewartentschädigung ab dem 19.02.2018 gewährt.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 16  
Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen; hier: Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2017  
Enthält Anlagen
VO/02/2018/197  
Ö 17  
Anschaffung zusätzlicher Ausrüstung (Beladung) für das neu angeschaffte Feuerwehrfahrzeug sowie Beschriftung  
VO/02/2018/022  
Ö 18  
Aktueller Stand der Windkraft-Regionalplanung      
Ö 19  
Erlass einer neuen Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bimöhlen  
Enthält Anlagen
VO/02/2018/196  
Ö 20  
Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Gemeinde Bimöhlen  
Enthält Anlagen
VO/02/2018/023  
Ö 21  
B6 und B7 - Bauleitplanung - Bericht über den Stand der Bauleitplanverfahren und Abstimmung über Planungsanzeige  
VO/02/2018/021  
Ö 22  
Wahl des Kindergartenbeirates      
Ö 23  
Verschiedenes      
Ö 24  
Einwohnerfragestunde      
N 25     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 26     Finanz- und Grundstücksangelegenheiten      
N 27     Verschiedenes      
               

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