Tagesordnung - 2. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschriften vom 05.03.2018 und 11.06.2018 | 02/2018/001 | |||||||||
Ö 4 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||
Ö 5 | Bericht des Bürgermeisters | ||||||||||
Ö 6 | Bericht der Ausschüsse | ||||||||||
Ö 6.1 | Finanzausschuss | ||||||||||
Ö 6.2 | Planungs- und Maßnahmenausschuss | ||||||||||
Ö 7 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2015 | VO/02/2018/198 | |||||||||
Ö 8 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 31.12.2016 | VO/02/2018/199 | |||||||||
Ö 9 | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 | VO/02/2018/200 | |||||||||
Ö 10 | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016 | VO/02/2018/201 | |||||||||
Ö 11 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 30.06.2018 | VO/02/2018/016 | |||||||||
Ö 12 | Auftragsvergabe für Malerarbeiten am Sportlerheim und Kindergarten | VO/02/2018/015 | |||||||||
Ö 13 | Anpassung der Übungsleiterentschädigung gemäß Richtlinie des Kreises Segeberg | VO/02/2018/017 | |||||||||
Ö 14 | Antrag auf Zuschuss für die Teilnahme an der Kanu-EM 2018 | VO/02/2018/018 | |||||||||
Ö 15 | Eventuelle Änderung der Entschädigungssatzung aufgrund der Änderung der landesweiten Entschädigungsverordnung für freiwillige Feuerwehren -EntschVO-fF- (Aufwandsentschädigung Wehrführer, Stellvertreter und Gerätewart) | VO/02/2018/019 | |||||||||
Ö 16 | Sondervermögen der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Bimöhlen; hier: Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2017 | VO/02/2018/197 | |||||||||
Ö 17 | Anschaffung zusätzlicher Ausrüstung (Beladung) für das neu angeschaffte Feuerwehrfahrzeug sowie Beschriftung | VO/02/2018/022 | |||||||||
Ö 18 | Aktueller Stand der Windkraft-Regionalplanung | ||||||||||
Ö 19 | Erlass einer neuen Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Bimöhlen | VO/02/2018/196 | |||||||||
Ö 20 | Erlass einer neuen Hauptsatzung für die Gemeinde Bimöhlen | VO/02/2018/023 | |||||||||
Ö 21 | B6 und B7 - Bauleitplanung - Bericht über den Stand der Bauleitplanverfahren und Abstimmung über Planungsanzeige | VO/02/2018/021 | |||||||||
VORLAGE | |||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bimöhlen hat gefasst.
Am 16.07.2018 fand ein Abstimmungsgespräch mit dem beauftragten Planungsbüro (Kreis Segeberg, Herr Petersen), der Gemeinde Bimöhlen (Bürgermeister Schirrmacher und der PUMA-Vorsitzenden Frau Zinn) und Frau Scheunemann (Amt Bad Bramstedt-Land, Bauleitplanung), Frau Ahlmann (Amt, Bauordnung) statt. In diesem Gespräch wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der beiden B-Pläne besprochen.
Am 19.07.2018 hat das Planungsbüro die vorläufigen Entwürfe auf der Basis des Gespräches vorgelegt.
Entsprechend dem Beschluss der GV Bimöhlen vom 11.06.2018 unter TOP 23 sollte jedoch bevor das Planverfahren – kostenpflichtig- weiter betrieben wird, eine Planungsanzeige an die Landesplanung gegeben werden. Zur Vorbereitung der Planungsanzeige diente auch das Gespräch am 19.07.2018.
In der Zwischenzeit sind die neuen Entwicklungszahlen Stand 31.12.2017 dem Kreis Segeberg Planungsbehörde bekannt gegeben worden. Demnach hat die Gemeinde das zur Verfügung stehende Kontingent für die wohnbauliche Entwicklung bereits um 11 Wohneinheiten überschritten.
Diese Überschreitung errechnet sich aus dem Stand 31.12.2010 + 10 % Steigerung = Entwicklungsrahmen bis 31.12.2025.
Die Entwicklungszahlen sollen zwar angepasst und möglicherweise erhöht werden, aber die Entscheidung, wann und wie viel ist durch die Landesplanung noch nicht getroffen.
Sollte die Gemeinde Bimöhlen zum jetzigen Zeitpunkt eine Planungsanzeige auf Erweiterung der Wohnbebauung stellen, würde die Antwort nur negativ ausfallen (können).
Die Kreisplanungsbehörde hat das Verfahren mit der Landesplanung abgesprochen. Die Landesplanung empfiehlt, zunächst keine Planungsanzeige zu stellen, um nicht eine negative Antwort zu erhalten. Vielmehr sollte die Gemeinde die Verhandlungen abwarten und dann sobald die neuen Entwicklungszahlen vorliegen, die Planungsanzeige stellen. Da aller Wahrscheinlichkeit nach dann wieder ein Entwicklungskontingent zur Verfügung steht, wird dann auch die Stellungnahme der Landesplanung positiv ausfallen.
Soweit die Informationen von Frau Scheunemann.
Herr Bürgermeister Schirrmacher ergänzt…….
Die Gemeindevertretung Bimöhlen kann und sollte sich entscheiden, dass mit der Planungsanzeige gewartet wird, bis die neuen Zahlen vorliegen. Natürlich steht es der Gemeindevertretung Bimöhlen auch frei zu entscheiden, dass trotzdem schon jetzt eine Planungsanzeige gestellt wird.
Abstimmung:
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03.09.2018 - Gemeindevertretung Bimöhlen | |||||||||||
Ö 21 - geändert beschlossen | |||||||||||
Beschluss: Die Gemeindevertretung Bimöhlen hat am 05.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 6 und am 11.06.2018 den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 7 gefasst.
Am 16.07.2018 fand ein Abstimmungsgespräch mit dem beauftragten Planungsbüro (Kreis Segeberg, Herr Petersen), der Gemeinde Bimöhlen (Bürgermeister Schirrmacher und der PUMA-Vorsitzenden Frau Zinn) und Frau Scheunemann (Amt Bad Bramstedt-Land, Bauleitplanung), Frau Ahlmann (Amt, Bauordnung) statt. In diesem Gespräch wurden die Gestaltungsmöglichkeiten der beiden B-Pläne besprochen.
Am 19.07.2018 hat das Planungsbüro die vorläufigen Entwürfe auf der Basis des Gespräches vorgelegt.
Entsprechend dem Beschluss der GV Bimöhlen vom 11.06.2018 unter TOP 23 sollte jedoch bevor das Planverfahren - kostenpflichtig- weiter betrieben wird, eine Planungsanzeige an die Landesplanung gegeben werden. Zur Vorbereitung der Planungsanzeige diente auch das Gespräch am 19.07.2018.
In der Zwischenzeit sind die neuen Entwicklungszahlen Stand 31.12.2017 dem Kreis Segeberg Planungsbehörde bekannt gegeben worden. Demnach hat die Gemeinde das zur Verfügung stehende Kontingent für die wohnbauliche Entwicklung bereits um 11 Wohneinheiten überschritten.
Diese Überschreitung errechnet sich aus dem Stand 31.12.2010 + 10 % Steigerung = Entwicklungsrahmen bis 31.12.2025.
Die Entwicklungszahlen sollen zwar angepasst und möglicherweise erhöht werden, aber die Entscheidung, wann und wie viel ist durch die Landesplanung noch nicht getroffen.
Sollte die Gemeinde Bimöhlen zum jetzigen Zeitpunkt eine Planungsanzeige auf Erweiterung der Wohnbebauung stellen, würde die Antwort nur negativ ausfallen (können).
Die Kreisplanungsbehörde hat das Verfahren mit der Landesplanung abgesprochen. Die Landesplanung empfiehlt, zunächst keine Planungsanzeige zu stellen, um nicht eine negative Antwort zu erhalten. Vielmehr sollte die Gemeinde die Verhandlungen abwarten und dann sobald die neuen Entwicklungszahlen vorliegen, die Planungsanzeige stellen. Da aller Wahrscheinlichkeit nach dann wieder ein Entwicklungskontingent zur Verfügung steht, wird dann auch die Stellungnahme der Landesplanung positiv ausfallen.
Soweit die Informationen von Frau Scheunemann.
Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt, dass mit der Planungsanzeige gewartet wird, bis die neuen Zahlen vorliegen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 22 | Wahl des Kindergartenbeirates | ||||||||||
Ö 23 | Verschiedenes | ||||||||||
Ö 24 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||
N 25 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | ||||||||||
N 26 | Finanz- und Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||
N 27 | Verschiedenes | ||||||||||