Beschluss:
Die am 27.03.2018 durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2015 führte zu keinen Beanstandungen.
Der Jahresabschluss 2015, der zum Bilanzstichtag 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 6.206.436,14 € und einem Eigenkapital von 3.340.895,45 € abschließt, wird gemäß § 95n der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der vorgelegten Form festgestellt.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.657,37 € wird nach § 26 Abs. 2 i.V.m. § 25 Abs. 3 Gemeindehaushalts-Verordnung-Doppik (GemHVO) durch Umbuchung der Ergebnisrücklage zugeführt.
Herr Edler wünscht die Prüfung der Jahresabschlüsse durch einen externen Experten. Dieses Thema wird durch den Bürgermeister zur Beratung an den Finanzausschuss verwiesen.