Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Hitzhusen beschließt, das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet „südlich südlich der Straße Brookhorn, westlich der Straße Weddelbrooker Damm, auf der Brüchkoppel „ als Verfahren nach § 13 B BauGB durchzuführen.
Weiterhin wird beschlossen, die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs 1 BauGB und
der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs 1 BauGB
durchzuführen
Abstimmung:
Dafür:
Gegen:
Enthaltung
Befangenheiten:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Beschlossfassung ausgeschlossen.