Beschlussvorschlag:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 13 für das Gebiet „westlich der BAB 7, nordwestlich von Bimöhlen sowie beidseitig der Bahnlinie Hamburg – Neumünster, westlich von Wiemersdorf“
1. Die Entwürfe
des Bebauungsplan Nr. 13 für das Gebiet „westlich der BAB 7, nordwestlich von
Bimöhlen sowie beidseitig der Bahnlinie Hamburg – Neumünster, westlich von
Wiemersdorf“ des Textes Teil B und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentli-
cher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.