Beschlussvorschlag:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „westlich der BAB 7, nordwestlich von Bimöhlen sowie beidseitig der Bahnlinie Hamburg – Neumünster, westlich von Wiemersdorf“
1. Die Entwürfe
der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „westlich der BAB 7,
nordwestlich von Bimöhlen sowie beidseitig der Bahnlinie Hamburg – Neumünster,
westlich von Wiemersdorf“ des Textes Teil B und der Begründung
werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes, des Textes Teil B und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentli-
cher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.