Holsteiner Auenland         

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Tagesordnung - 19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf  

Bezeichnung: 19. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wiemersdorf
Gremium: Gemeindevertretung Wiemersdorf
Datum: Mi, 05.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:00 Anlass: Sitzung
Raum: Restaurant Hütter's
Ort: Kieler Str.75, 24649 Wiemersdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 10.02.2021  
08/2021/049  
     
   
Ö 4  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 5  
Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse gem. § 35 (3) Gemeindeordnung      
Ö 6  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden      
Ö 7  
Fragestunde für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter      
Ö 8  
Vorstellung von Frau Schardin von der Polizeistation Bad Bramstedt      
Ö 9  
Einsatz von Ehrenamtlichen Helfern für den Betrieb des Freibad Wiemersdorf      
Ö 10  
Erschließung B-Plan 10 -Am Eichenhof- hier: Grundsatzbeschluss zur Durchführung des Vergabeverfahrens für die ausstehenden Straßenbauarbeiten und Auftragserteilung nach Auswertung der Beschränkten Ausschreibung  
VO/08/2020/202  
Ö 11  
Beschlussfassung über den Kostendeckungsgrad für das Freibad  
Enthält Anlagen
VO/08/2021/225  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen - Stand 31.12.2020  
Enthält Anlagen
VO/08/2021/226  
Ö 13  
B13 / F20 - Abwägungsbeschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der TÖB (Träger öffentlicher Belange) zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 und der 20. Flächennutzungsplanänderung für ein Gebiet "westlich der BAB 7, nordwestlich von Bimöhlen sowie beidseitig der Bahnlinie Hamburg-Neumünster, westlich von Wiemersdorf"  
VO/08/2021/227  
Ö 14  
B13 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 13 für das Gebiet "westlich der BAB 7, nordwestlich von Bimöhlen sowie beidseitig der Bahnlinie Hamburg - Neumünster, westlich von Wiemersdorf "  
Enthält Anlagen
VO/08/2021/228  
Ö 15  
F20 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "westlich der BAB 7, nordwestlich von Bimöhlen sowie beidseitig der Bahnlinie Ham-burg - Neumünster, westlich von Wiemersdorf "  
Enthält Anlagen
VO/08/2021/229  
Ö 16  
Bildung Wahlvorstand und Festlegung Wahllokal für die Bundestagswahl am 26.09.2021  
VO/08/2021/230  
Ö 17  
Erlass einer neuen Hauptsatzung  
Enthält Anlagen
VO/08/2021/231  
Ö 18  
Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung einer 30 km/h-Zone in den Straßen Osterdoor, Mittelweg, Bahnhofstraße, Tegelkuhle, Am Teich und Osterkamp  
VO/08/2021/232  
Ö 19  
Beratung und Beschlussfassung über die Einrichtung von Parkzonen in der Neuen Dorfstraße  
VO/08/2021/233  
Ö 20  
B 4 2Ä - Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinder Wiemersdorf für das Gebiet "östlich der L 319, rechts und links der Rhönstraße" und ggf. Aufstellungsbeschluss  
VO/08/2021/236  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Hintergrund:

Mit Brief vom 22.04.2021 beantragten Anwohner in der Rhönstraße, dass der Bebauungsplan Nr 4 geändert wird.

Hintergrund ist der, dass die Antragsteller ihren Bauwunsch auf Erweiterung der Haushälfte mit Verlegung des Badezimmers und Schlafzimmers vom 1. Stock in das Erdgeschoss ansonsten nicht verwirklichen können.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, über den Antrag zu beraten und einen Beschluss zu fassen.

Es geht hierbei zum einen um den Beschluss, den B-Plan Nr. 4 im Rahmen der 2. Änderung zu modifizieren.

Weiterhin soll beschlossen werden, dass die Kosten für das Planverfahren und den evtl. Ausgleich durch die Antragsteller übernommen werden müssen.

 

 

Beschluss:

 

1. 

bei Änderung eines Bebauungsplanes:

Der Bebauungsplan Nr. 4 (2. Änderung) für das Gebiet "östlich der L 319, rechts und links der Rhönstraße" soll wie folgt geändert werden:

Erweiterung der Baugrenzen und Änderung der Grundflächenzahl

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg in Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

Oder falls die Voraussetzungen dafür gegeben sind:

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB abgesehen, weil …/ wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

6. Da die Gemeinde Wiemersdorf nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer / den Antragstellern eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt ( Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung).Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Die Gemeinde Wiemersdorf hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Zahl der

Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses: _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter

Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses

von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

bitte prüfen und eintragen

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

 

   
    05.05.2021 - Gemeindevertretung Wiemersdorf
    Ö 20 - zurückgestellt
   

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Christine Schneider

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

   
    30.06.2021 - Gemeindevertretung Wiemersdorf
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

 

Hintergrund:

Mit Brief vom 22.04.2021 beantragten Anwohner in der Rhönstraße, dass der Bebauungsplan Nr 4 geändert wird.

Hintergrund ist der, dass die Antragsteller ihren Bauwunsch auf Erweiterung der Haushälfte mit Verlegung des Badezimmers und Schlafzimmers vom 1. Stock in das Erdgeschoss ansonsten nicht verwirklichen können.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, über den Antrag zu beraten und einen Beschluss zu fassen.

Es geht hierbei zum einen um den Beschluss, den B-Plan Nr. 4 im Rahmen der 2. Änderung zu modifizieren.

Weiterhin soll beschlossen werden, dass die Kosten für das Planverfahren und den evtl. Ausgleich durch die Antragsteller übernommen werden müssen.

 

Beschluss:

1. 

bei Änderung eines Bebauungsplanes:

Der Bebauungsplan Nr. 4 (2. Änderung) für das Gebiet "östlich der L 319, rechts und links der Rhönstraße" soll wie folgt geändert werden:

Erweiterung der Baugrenzen und Änderung der Grundflächenzahl

 

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro

 

Kreisplanungsamt Segeberg in Bad Segeberg

 

beauftragt werden.

 

 

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung einzuladen ist.

 

6. Da die Gemeinde Wiemersdorf nicht selbst Eigentümerin der Fläche ist, ist mit dem Grundstückseigentümer / den Antragstellern eine Regelung zu treffen, unter welchen Bedingen die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt ( Kostenübernahmeerklärung, städtebaulicher Vertrag, Ausgleichsflächenverpflichtung).Hiervon abhängig ist die Durchführung des Bauleitplanverfahrens.

 

7. Die Gemeinde Wiemersdorf hat aufgrund des am 10.10.2019, durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI), eingeführten Erlass zum landesweiten Umgang mit Regenwasser in Neubaugebieten den Nachweis zu erbringen einen weitgehend natürlichen Wasserhaushalt zu erhalten.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) war folgende Gemeindevertreterin von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Christine Schneider

Abstimmungsergebnis:

dafür

8

dagegen

---

Enthaltungen

---

 

Ö 21  
Ausbau des Dachgeschosses für eine Familiengruppe in der Kinderkrippe, Dorfstraße 6a in Wiemersdorf: Auftragsvergabe Zimmerer-, Dachdecker-, Klempner- und Trockenbauarbeiten  
Enthält Anlagen
VO/08/2021/237  
Ö 22  
Ausbau des Dachgeschosses für eine Familiengruppe in der Kinderkrippe, Dorfstraße 6a in Wiemersdorf: Auftragsvergabe Tischlerarbeiten  
Enthält Anlagen
VO/08/2021/238  
Ö 23  
Ausbau des Dachgeschosses für eine Familiengruppe in der Kinderkrippe, Dorfstraße 6a in Wiemersdorf: Auftragsvergabe Gerüstbauarbeiten  
Enthält Anlagen
VO/08/2021/239  
Ö 24  
Ausbau des Dachgeschosses für die Kinderkrippe hier: Nachträgliche Zustimmung zur Auftragserteilung für die Analyse und Berechnung des Wasserrohrnetzes  
VO/08/2021/240  
Ö 25  
Kanalsanierung II. BA (Neue Dorfstraße / Assbrook) hier: Auftragserteilung des 11. Nachtragsangebotes der Firma SAW vom 20.10.2020  
VO/08/2021/241  
Ö 26  
Vergabe der Pflasterarbeiten für die Parkplätze am Freibad  
VO/08/2021/242  
Ö 27  
Umbau der TKA in eine belüftete Teichkläranlage mit einer chemischen P-Fällungsstufe hier: Auftragserteilung für die Baugrunduntersuchung  
VO/08/2021/243  
Ö 28  
Grundsatzbeschluss zur Erneuerung des Wasserzählerschachtes, sowie des Schieberkreuzes in der Straße "Am Eichenhof"      
Ö 29  
Enthält Anlagen
Verschiedenes      
N 30     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 31     Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 32     Grundstücksangelegenheit für den Bereich KielerStr./Osterdoor      
               

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