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Tagesordnung - 8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug  

Bezeichnung: 8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug
Datum: Mo, 16.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"  
VO/11/2015/070  
Ö 3  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 3. Änderung der Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"  
VO/11/2015/071  
Ö 4  
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"  
Enthält Anlagen
VO/11/2015/072  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße

nach § 10 BauGB

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs
     

des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße


abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hasenkrug am 16.03.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 7

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 7


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 7

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 7


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 7

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 7

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hasenkrug

 

den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.


Die Begründung wird gebilligt.

 

 

  1. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

   
    16.03.2015 - Gemeindevertretung Hasenkrug
    Ö 4 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 9r das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße

nach § 10 BauGB

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs

 

des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße

 

abgegebenen  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Hasenkrug am 16.03.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 2

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 2

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 2

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 2

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 2

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 2

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.              Aufgrund des § 10 (bei Festsetzungen nach § 172 BauGB: Aufgrund der §§ 10 und 172) des Baugesetzbuches (bei Aufnahme örtlicher Bauvorschriften als Festsetzungen in den Bebauungsplan zusätzlich: sowie nach § 92 der Landesbauordnung) beschließt die Gemeindevertretung Hasenkrug

 

den Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

3.              Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Weiter wird in der Begründung zu dem Bebauungsplan Nr. 9 unter Ziffer 4 "Inhalt des Bebauungsplanes" in dem Absatz "Art und Maß der baulichen Nutzung" in dem Satz "Innerhalb eines Einzelhauses oder einer Doppelhaushälfte wird die Zahl der zulässigen Wohneinheiten auf 2 beschränkt." Die Passage "oder einer Doppelhaushälfte" gestrichen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 5  
Abschließender Beschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"  
Enthält Anlagen
VO/11/2015/073  
Ö 6  
Beantwortung von Einwohnerfragen      
Ö 7  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 11.12.2014  
11/2014/048  
     
   
Ö 8  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden      
Ö 9  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 10  
Abberufung eines bürgerlichen Mitgliedes des Finanzausschusses  
VO/11/2015/074  
N 11     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 12     Bau-, Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 12.1     Bauvoranfrage      
N 12.2     Sanierung Heidestraße      
               

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