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Tagesordnung - 8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug  

Bezeichnung: 8. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hasenkrug
Gremium: Gemeindevertretung Hasenkrug
Datum: Mo, 16.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:53 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfhaus Hasenkrug
Ort: Dorfstr. 9, 24616 Hasenkrug

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"  
VO/11/2015/070  
Ö 3  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 3. Änderung der Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"  
VO/11/2015/071  
Ö 4  
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 9 für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"  
Enthält Anlagen
VO/11/2015/072  
Ö 5  
Abschließender Beschluss über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße"  
Enthält Anlagen
VO/11/2015/073  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Abschließender Beschluss über

die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße

der Gemeinde Hasenkrug

 

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes

    der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße“

 

abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Hasenkrug am 16.03.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 6


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 6


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 6

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 6

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

  1. Die Gemeindevertretung Hasenkrug beschließt

 

die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße“.
 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

     
  2. Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

 

die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrug für das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

   
    16.03.2015 - Gemeindevertretung Hasenkrug
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Abschließender Beschluss über

die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße

der Gemeinde Hasenkrug

 

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes

 

der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße“

 

abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Hasenkrug am 16.03.2015 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 3

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 3

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 3

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 3

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 3

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Hasenkrug vom 16.03.2015, TOP 3

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

2.              Die Gemeindevertretung Hasenkrug beschließt

 

die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet „Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße“.

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4.              Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,

 

die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hasenkrugr das Gebiet Jedkamp; östliche Verlängerung des Lohweges, südlich der Kampstraße

 

zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 6  
Beantwortung von Einwohnerfragen      
Ö 7  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 11.12.2014  
11/2014/048  
     
   
Ö 8  
Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden      
Ö 9  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 10  
Abberufung eines bürgerlichen Mitgliedes des Finanzausschusses  
VO/11/2015/074  
N 11     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 12     Bau-, Grundstücks- und Finanzangelegenheiten      
N 12.1     Bauvoranfrage      
N 12.2     Sanierung Heidestraße      
               

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