Tagesordnung - 11. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ö 1 | Anträge zur Tagesordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 2 | Einwohnerfragezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 3 | Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 4 | Bericht des Ausschussvorsitzenden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 5 | Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 6 | 18. Änderung Flächennutzungsplan: Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 18. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Waldkindergarten" | VO/16/2015/269 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss für die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe | VO/16/2016/272 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 | Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan | VO/16/2016/273 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 9 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Aufstellung der 18. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Waldkindergarten" | VO/16/2016/275 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 | Abschließender Beschluss über die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule" | VO/16/2016/276 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anlage zu TOP : zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am
Beschlussvorschlag: Abschließender Beschluss über
der Gemeinde Großenaspe
die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“
die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“
den Bebauungsplan Nr. 17 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter: davon anwesend:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Stimmenthaltungen:
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: keine
Die Anregungen werden noch in die Tabelle eingetragen und ein Abwägungsvorschlag vorbereitet. Dies ist aufgrund der Kurzfristigkeit der Sitzungseinladung nicht mehr zu schaffen gewesen.
An alle Protokollführer:
Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen! C:\Users\USCHEU~1.009\AppData\Local\Temp\17\ccdms\C5_769A.docx Stand 06.02.2017, 11:03 Uhr Anlage zu TOP : zur Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe am
C:\Users\USCHEU~1.009\AppData\Local\Temp\17\ccdms\C5_769A.docx Stand 06.02.2017, 11:03 Uhr |
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26.01.2016 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 10 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Abschließender Beschluss über
der Gemeinde Großenaspe
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Großenaspe am 26.01.2016 mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2.Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt
die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,
die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
5.Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Hinweis der Verwaltung: Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange muss der Planungs- und Maßnahmenausschuss auf seiner nächsten Sitzung noch prüfen. Erst danach kann die Gemeindevertretung Großenaspe den abschließenden Beschluss fassen.
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09.03.2016 - Gemeindevertretung Großenaspe | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 8 - geändert beschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss: Abschließender Beschluss über
der Gemeinde Großenaspe
1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Großenaspe am 09.03.2016 mit folgendem Ergebnis geprüft:
Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2.Die Gemeindevertretung Großenaspe beschließt
die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“
3.Die Begründung wird gebilligt.
4.Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt,
die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet „Sportplatzgelände - südlich des Heidmühler Weges, östlich der Grundschule“
zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
5.Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und dem Landrat des Kreises Segeberg ist jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 11 | Verlängerung der Abwasser- und Regenwasserleitung in der Bimöhler Straße K 111 für den B-Plan Nr. 23 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 12 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ö 13 | Einwohnerfragezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 14 | Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 15 | Bauanträge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 16 | Grundstücksangelgenheiten - Evtl. Bau von Flüchtlingsunterkünften | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
N 17 | Verschiedenes | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||