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Tagesordnung - 5. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 5. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
Datum: Di, 29.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragezeit      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
B 3 7. Änderung - Gewerbegebiet - Beratung und Beschlussfassung über die Weiterführung des Planverfahrens  
VO/16/2018/070  
Ö 7  
F 10 und B 16 - Beratung und Beschlussfassung über die Einstellung der beiden Bauleitplanverfahren 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande, westlich der L319 (Hamburger Chaussee), nördlich der L260 (Brokenlander Straße) bis zum Küchengraben"  
VO/16/2018/071  
Ö 8  
F 19 und B 23 - Beratung und Beschlussfassung zur Aufhebung bzw. Einstellung der beiden Bauleitplanverfahren 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23  
VO/16/2018/072  
Ö 9  
F 21 und B 24 - Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines weiteren Planungsbüros zur Erstellung der Voruntersuchung für die Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen im Rahmen der 21. Änderung des F-Planes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 24  
VO/16/2018/073  
Ö 10  
F 18 - Beratung und Beschlussfassung über die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für den Bereich "Waldkindergarten"  
VO/16/2018/074  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Hintergründe:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss hat am 01.06.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe gefasst. Durch diese Änderung soll das Gebiet für den „Waldkindergarten“ dargestellt werden.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gab es durch die Untere Forstbehörde erhebliche Einwendungen, die auch von der Gemeinde nicht hätten abgewogen werden können.

 

Schutzunterkünfte (hier: umfunktionierte Bauwagen) unterliegen als bauliche Anlage der Genehmigung nach § 62 Landesbauordnung. Entsprechend ist der forstrechtlich vorgeschriebene Waldabstand von regelmäßig 30 m einzuhalten.

 

Die Gemeinde hätte nicht rechtlich einwandfrei abwägen können, dass der Waldabstand eingehalten wird – damit müssten alle baulichen Anlagen aus dem Wald entfernt werden, so dass im Grunde der Waldkindergarten nur ohne Schutzhütten bestehen könnte.

 

Die Gemeinde hätte auch nicht rechtlich einwandfrei abwägen können, dass der Hinweis der unteren Forstbehörde nicht beachtet wird, denn er ist zu beachten.

 

Insofern musste erst eine Einigung auf Ministeriumsebene erfolgen, mit der entweder Schutzhütten im Bereich ausgewiesener Waldkindergartenflächen möglich werden oder dem Waldschutz Vorrang gegeben wird und die Errichtung von Schutzhütten nicht ermöglicht wird. Es geht also um die grundsätzliche Frage „Waldkindergarten“.

 

 

Nach Veröffentlichung des Leitfadens „Die Naturkindertagesstätte“ durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Sport  vom 05.12.2018 hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration den unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte den zugesagten Klarstellungserlass zukommen lassen.

 

Entsprechend kann nun das Planverfahren zur Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes weiter betrieben werden.

 

Möglicherweise sollte nun eine neue Stellungnahme der Unteren Forstbehörde zur frühzeitigen Beteiligung eingeholt werden.

Die Einwendung der Unteren Forstbehörde vom 05.01.2016 weist darauf hin, dass bauordnungsrechtliche Genehmigungen erforderlich sind. Dies ist auch nach wie vor der Fall und wird auch durch die Bauleitplanung 18. F-Plan-Änderung nicht in Frage gestellt.

 

Mit der F-Plan-Änderung wird lediglich der Bereich des Waldkindergartens dargestellt. Bauordnungsrechtliche Fragen sind nach wie vor zu klären, nun möglicherweise leichter zu genehmigen.

 

 

Konkreter Beschluss:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe beschließt, das Planverfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe weiter zu betreiben.

Die nächsten Verfahrensschritte sind einzuleiten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses _______

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

 

Bemerkung Befangenheit:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

bitte prüfen aufgrund geänderter Gegebenheiten

__________

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

   
    29.01.2019 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Hintergründe:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss hat am 01.06.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe gefasst. Durch diese Änderung soll das Gebiet für den „Waldkindergarten“ dargestellt werden.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gab es durch die Untere Forstbehörde erhebliche Einwendungen, die auch von der Gemeinde nicht hätten abgewogen werden können.

 

Schutzunterkünfte (hier: umfunktionierte Bauwagen) unterliegen als bauliche Anlage der Genehmigung nach § 62 Landesbauordnung. Entsprechend ist der forstrechtlich vorgeschriebene Waldabstand von regelmäßig 30 m einzuhalten.

 

Die Gemeinde hätte nicht rechtlich einwandfrei abgen können, dass der Waldabstand eingehalten wird - damit müssten alle baulichen Anlagen aus dem Wald entfernt werden, so dass im Grunde der Waldkindergarten nur ohne Schutzhütten bestehen könnte.

 

Die Gemeinde hätte auch nicht rechtlich einwandfrei abwägen können, dass der Hinweis der unteren Forstbehörde nicht beachtet wird, denn er ist zu beachten.

 

Insofern musste erst eine Einigung auf Ministeriumsebene erfolgen, mit der entweder Schutzhütten im Bereich ausgewiesener Waldkindergartenflächen möglich werden oder dem Waldschutz Vorrang gegeben wird und die Errichtung von Schutzhütten nicht ermöglicht wird. Es geht also um die grundsätzliche Frage „Waldkindergarten“.

 

 

Nach Veröffentlichung des Leitfadens „Die Naturkindertagesstätte“ durch das Ministeriumr Soziales, Gesundheit, Familie und Sport  vom 05.12.2018 hat das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration den unteren Bauaufsichtsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte den zugesagten Klarstellungserlass zukommen lassen.

 

Entsprechend kann nun das Planverfahren zur Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes weiter betrieben werden.

 

glicherweise sollte nun eine neue Stellungnahme der Unteren Forstbehörde zur frühzeitigen Beteiligung eingeholt werden.

Die Einwendung der Unteren Forstbehörde vom 05.01.2016 weist darauf hin, dass bauordnungsrechtliche Genehmigungen erforderlich sind. Dies ist auch nach wie vor der Fall und wird auch durch die Bauleitplanung 18. F-Plan-Änderung nicht in Frage gestellt.

 

Mit der F-Plan-Änderung wird lediglich der Bereich des Waldkindergartens dargestellt. Bauordnungsrechtliche Fragen sind nach wie vor zu klären, nun möglicherweise leichter zu genehmigen.

 

 

Konkreter Beschluss:

Der Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe beschließt, das Planverfahren zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe weiter zu betreiben.

Die nächsten Verfahrensschritte sind einzuleiten.

 

Bemerkung Befangenheit:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 11  
F 20 und B 21 1. Änderung - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr 21 für das Gebiet"zwischen Diekstücken und Hans-Clausen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  
VO/16/2018/045  
Ö 12  
F 20 und B 21 1.Änderung und Ergänzung - Beratung und Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise und Änderungen der Planungen im Bereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" (Baugebiet Am Eidring)  
VO/16/2018/075  
Ö 13  
F 13 und B 20 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet "Nördlich der AKN-Trasse, zwischen der Gemeindegrenze zu Wiemersdorf und der BAB A7, bis einschließlich Dorotheental zwischen der L319 und dem Glindam (K58)"  
VO/16/2018/076  
Ö 14  
Ausbau des Scheeperredders      
Ö 15  
Verschiedenes      
Ö 16  
Einwohnerfragezeit      
N 17     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 18     Bauanträge      
N 19     Verschiedenes      
               

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