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Tagesordnung - 5. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 5. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
Datum: Di, 29.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 21:40 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragezeit      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
B 3 7. Änderung - Gewerbegebiet - Beratung und Beschlussfassung über die Weiterführung des Planverfahrens  
VO/16/2018/070  
Ö 7  
F 10 und B 16 - Beratung und Beschlussfassung über die Einstellung der beiden Bauleitplanverfahren 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 16 für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande, westlich der L319 (Hamburger Chaussee), nördlich der L260 (Brokenlander Straße) bis zum Küchengraben"  
VO/16/2018/071  
Ö 8  
F 19 und B 23 - Beratung und Beschlussfassung zur Aufhebung bzw. Einstellung der beiden Bauleitplanverfahren 19. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23  
VO/16/2018/072  
Ö 9  
F 21 und B 24 - Beratung und Beschlussfassung über die Beauftragung eines weiteren Planungsbüros zur Erstellung der Voruntersuchung für die Ausweisung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen im Rahmen der 21. Änderung des F-Planes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 24  
VO/16/2018/073  
Ö 10  
F 18 - Beratung und Beschlussfassung über die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für den Bereich "Waldkindergarten"  
VO/16/2018/074  
Ö 11  
F 20 und B 21 1. Änderung - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr 21 für das Gebiet"zwischen Diekstücken und Hans-Clausen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  
VO/16/2018/045  
Ö 12  
F 20 und B 21 1.Änderung und Ergänzung - Beratung und Beschlussfassung über weitere Vorgehensweise und Änderungen der Planungen im Bereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" (Baugebiet Am Eidring)  
VO/16/2018/075  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Hintergründe:

Der PUMA hat am 23.11.2017 die Aufstellungsbeschlüsse für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 gefasst. Der Bereich Baugebiet „Am Eidring“, nördliche Erweiterung/Ergänzung ist gemeint.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Erweiterung der Wohnbebauung für den örtlichen Bedarf.

 

Die Erweiterung war bislang für die Gemeinde Großenaspe nicht möglich, da der wohnbauliche Entwicklungsrahmen für die Gemeinde bis zum Jahr 2025 erschöpft war.

Ende des Jahres 2018 wurde nun der Entwicklungsrahmen modifiziert und die Gemeinde Großenaspe kann weitere Grundstücke für die Bebauung mit Wohngebäuden ausweisen.

 

Da schon zu erwarten war, dass die Entwicklungszahlen angepasst werden, wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB im Juni 2018 durchgeführt.

 

Über die vorgebrachten Einwendungen hat der PUMA am 27.09.2018 im Rahmen der Abwägung entschieden.

 

In einem Gespräch am 10.12.2018 zwischen dem Vorsitzenden des PUMA Herrn Bernd Konrad, dem Planungsbüro des Kreises Segeberg Herrn Petersen und dem Amt Bad Bramstedt-Land Bauleitplanung Frau Scheunemann wurden die einzelnen Planverfahren der Gemeinde Großenaspe besprochen.

 

Aus diesem Gespräch ergab sich für das Planverfahren zur 20. Änderung F-Plan und

Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des B-Plan 21:

 

-          Das Planverfahren soll umgeleitet werden in ein Verfahren nach § 13 b BauGB
 

-          Die Festsetzung von 2 Stellplätzen je Wohneinheit soll aufgenommen werden
 

-          Die Zuwegung zu einzelnen Grundstücken soll noch verbessert werden. Wie dies genau erfolgen soll, muss im Rahmen der PUMA-Sitzung besprochen werden. Hierzu wird der Lageplan aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beigefügt. Hier sind die Änderungswünsche deutlich einzutragen.




 

-          Die Planungsanzeige an die Landesplanung ist abzugeben mit der Bitte um Abgabe der Landesplanerischen Stellungnahme
 

-          Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist durchzuführen
 

-          Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist zu fassen (erst wenn die anderen Schritte abgearbeitet sind)

 

 

Konkreter Beschluss:

  1. Das Planverfahren zur Änderung und Erweiterung des Baugebietes Diekstücken (F20 und B21 1.ÄE) soll als Verfahren nach § 13 B BauGB durchgeführt werden.
     
  2. Es sollen verpflichtend 2 Stellplätze je Wohneinheit auf dem Grundstück errichtet werden.
     
  3. Die Zuwegung zu den einzelnen Baugrundstücken soll modifiziert werden. Hierzu wird eine Zeichnung dem Protokoll beigefügt.
     
  4. Die Planungsanzeige an die Landesplanung soll geschrieben werden.
     
  5. Es ist eine frühzeitige Beteiligung er Öffentlichkeit durchzuführen.
     
  6. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist vorzubereiten, sobald die anderen Punkte abgearbeitet sind.
     

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Mitglieder des PUMA: _____

davon anwesend:_____

Ja-Stimmen:

Nein-Stimmen:

Stimmenthaltungen:

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine / folgende Mitglieder des PUMA von

der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei

der Abstimmung anwesend:

Bitte prüfen und eintragen:

_______________________________________

 

 

 

An alle Protokollführer:

Vor Abgabe zum Schreiben des Protokolls den Inhalt durch Frau Scheunemann prüfen und gegenzeichnen lassen!

 

 

   
    29.01.2019 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 12 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Hintergründe:

Der PUMA hat am 23.11.2017 die Aufstellungsbeschlüsse für die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 21 gefasst. Der Bereich Baugebiet „Am Eidring“, nördliche Erweiterung/Ergänzung ist gemeint.

 

Ziel der Bauleitplanung ist die Erweiterung der Wohnbebauung für den örtlichen Bedarf.

 

Die Erweiterung war bislang für die Gemeinde Großenaspe nicht möglich, da der wohnbauliche Entwicklungsrahmen für die Gemeinde bis zum Jahr 2025 erschöpft war.

Ende des Jahres 2018 wurde nun der Entwicklungsrahmen modifiziert und die Gemeinde Großenaspe kann weitere Grundstücke für die Bebauung mit Wohngebäuden ausweisen.

 

Da schon zu erwarten war, dass die Entwicklungszahlen angepasst werden, wurde bereits die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB im Juni 2018 durchgeführt.

 

Über die vorgebrachten Einwendungen hat der PUMA am 27.09.2018 im Rahmen der Abgung entschieden.

 

In einem Gespräch am 10.12.2018 zwischen dem Vorsitzenden des PUMA Herrn Bernd Konrad, dem Planungsbüro des Kreises Segeberg Herrn Petersen und dem Amt Bad Bramstedt-Land Bauleitplanung Frau Scheunemann wurden die einzelnen Planverfahren der Gemeinde Großenaspe besprochen.

 

Aus diesem Gespräch ergab sich für das Planverfahren zur 20. Änderung F-Plan und

Aufstellung der 1. Änderung und Ergänzung des B-Plan 21:

 

- Das Planverfahren soll umgeleitet werden in ein Verfahren nach § 13 b BauGB

 

- Die Festsetzung von 2 Stellplätzen je Wohneinheit soll aufgenommen werden

 

- Die Zuwegung zu einzelnen Grundstücken soll noch verbessert werden. Wie dies genau erfolgen soll, muss im Rahmen der PUMA-Sitzung besprochen werden. Hierzu wird der Lageplan aus der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beigefügt. Hier sind die Änderungswünsche deutlich einzutragen.

 

- Die Planungsanzeige an die Landesplanung ist abzugeben mit der Bitte um Abgabe der Landesplanerischen Stellungnahme

 

- Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist durchzuführen

 

- Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist zu fassen (erst wenn die anderen Schritte abgearbeitet sind)

 

Konkreter Beschluss:

1. Das Planverfahren zur Änderung und Erweiterung des Baugebietes Diekstücken (F20 und B21 1.ÄE) soll als Verfahren nach § 13 B BauGB durchgeführt werden.

 

2. Es sollen verpflichtend 2 Stellplätze je Wohneinheit auf dem Grundstück errichtet werden.

 

3. Die Zuwegung zu den einzelnen Baugrundstücken soll modifiziert werden. Im Einzelnen wurde festgelegt, dass zwei Grundstücke im östlichen Plangebiet über die Straße Diekstücken erschlossen werden sollen. Hierzu erfolgt von Herrn Petersen der Hinweis, dass für den erforderlichen Knickdurchbruch ein entsprechender Ausgleich (Neuanlage eines 15 m langen Knicks) vorzunehmen ist. Für die Grundstücke sollen maximal bis zu zwei Wohneinheiten zugelassen werden. Die Ver- und Entsorgung der Grundstücke ist über Leitungsrechte (Anschluss an Bestandsleitungen am Eidring) zu regeln. Herr Benneck weist darauf hin, dass die Fahrgassen (Stichwege) hinischtlich der Ausbaubreite und Radien (Schleppkurven) zu überprüfen sind. Dabei sind insbesondere die Belange der Feuerwehr zu berücksichtigen. Ebenfalls sollen die Grundstückszuschnitte (nördlicher Bereich) möglichst optimiert werden.

 

4. Die Planungsanzeige an die Landesplanung soll geschrieben werden.

 

5. Es ist eine frühzeitige Beteiligung er Öffentlichkeit durchzuführen.

 

6. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss ist vorzubereiten, sobald die anderen Punkte abgearbeitet sind.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des PUMA von

der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 13  
F 13 und B 20 - Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebung der Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 20 für das Gebiet "Nördlich der AKN-Trasse, zwischen der Gemeindegrenze zu Wiemersdorf und der BAB A7, bis einschließlich Dorotheental zwischen der L319 und dem Glindam (K58)"  
VO/16/2018/076  
Ö 14  
Ausbau des Scheeperredders      
Ö 15  
Verschiedenes      
Ö 16  
Einwohnerfragezeit      
N 17     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 18     Bauanträge      
N 19     Verschiedenes      
               

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