Beschluss:
Die am 04.06.2013 durchgeführte Prüfung der Jahresrechnung 2012 führte zu einer Beanstandung (kein Abzug von 2 % Skonto bei einem Wert von ca. 700,-- = 14,-- ).Auf Empfehlung des Finanzausschusses beschließt die Gemeindevertretung gem. § 94 GO (Gemeindeordnung) die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012.