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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Anträge zur Tagesordnung |
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Ö 2 |
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Einwohnerfragezeit |
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Ö 3 |
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Genehmigung der letzen Sitzungsniederschrift |
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Ö 4 |
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Bericht des Ausschussvorsitzenden |
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Ö 5 |
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Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil) |
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Ö 6 |
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Erneuter Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens" |
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VO/16/2014/150 |
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Ö 7 |
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Abschließender Beschluss über die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Tierhotel - Hundeschule zwischen BAB7 und Petersilienweg, nördlich des Küchengrabens"
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VO/16/2014/156 |
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Ö 8 |
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Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes "Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn" |
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VO/16/2014/157 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: Abwägungsbeschluss: Zur Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn“ |
wurden folgende Anregungen vorgebracht. Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem Satzungsbeschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 27.03.2014 wie folgt abgewogen: Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Tiefbau Keine Bedenken. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Bauaufsicht Im Antrag des Flurstückes 237 ragt der Dachüberstand in die StrW Fläche. Ist das zulässig, oder im B-Plan schriftlich auszuschließen? Außerdem ist die Garage bis an den Knick geplant. | Die Stellungnahme bezieht sich wohl auf einen vorliegenden Bauantrag. Dieser wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Stellungnahme unverständlich. An der Planung wird festgehalten. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Vorbeugender Brandschutz Keine Bedenken. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Kreisplanung Keine Anregungen. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Denkmalschutz Keine Bedenken. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Naturschutz und Landschaftspflege Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. Wie bereits in den vorangegangenen Änderungen angemerkt ist besonders in Bezug auf das Landschaftsbild eine ausreichende Eingrünung des Gewerbegebietes notwendig. Aus diesem Grund ist der Erhalt der vorhandenen Knicks und die Entwicklung hochwertiger neuer Knicks unbedingt notwendig. Um einen dauerhaften Erhalt und die Qualität der Knicks zu sichern halte ich aus naturschutzfachlicher Sicht weiterhin einen mindestens 10 m breiten Streifen für erforderlich. Die Änderung der Baugrenze führt zu einer Überbauung von Flächen, die unmittelbar an die im B-Plan festgesetzte Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft angrenzt. Durch die direkt an die Fläche angrenzende Bebauung wird das Entwicklungsziel dieser Flächen beeinträchtigt. Die verbleibende Breite von 6 m bis zur Grundstücksgrenze ist nicht ausreichend um eine naturschutzfachlich wertvolle Entwicklung sicherzustellen. | Der Erhalt des Knicks ist durch den nach wie vor festgesetzten Knickschutzstreifen gegeben. An der Planung wird festgehalten. Das planerische Ziel der Eingrünung des Gewerbegebietes ist nach wie vor gewährleistet. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Wasser – Boden – Abfall SG Abwasser Keine Bedenken. Durch die Planänderung sind keine wasserwirtschaftlichen Belange betroffen. SG Gewässer Keine Bedenken. SG Boden Keine Bedenken. SG Grundwasser Keine Bedenken. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Umweltmedizin und Seuchenhygiene Keine Bedenken. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Sozialplanung Keine Stellungnahme. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Verkehrsordnung Keine Stellungnahme. | ./. |
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. |
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03.04.2014 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe |
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Ö 8 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Abwägungsbeschluss: Zur Aufstellung der 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes „Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn“ |
wurden folgende Anregungen vorgebracht. Diese Anregungen von Privatpersonen und TÖB nach der öffentlichen Auslegung vor dem Satzungsbeschluss werden durch den Planungs- und Maßnahmenausschuss der Gemeinde Großenaspe am 03.04.2014 wie folgt abgewogen: Datum der Stellung-nahme | Absender (TÖB oder Privatperson) | vorgebrachte Anregungen / Bedenken | Abwägung durch die Gemeindevertretung | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Tiefbau Keine Bedenken. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Bauaufsicht Im Antrag des Flurstückes 237 ragt der Dachüberstand in die StrW Fläche. Ist das zulässig, oder im B-Plan schriftlich auszuschließen? Außerdem ist die Garage bis an den Knick geplant. | Die Stellungnahme bezieht sich wohl auf einen vorliegenden Bauantrag. Dieser wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Stellungnahme unverständlich. An der Planung wird festgehalten. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Vorbeugender Brandschutz Keine Bedenken. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Kreisplanung Keine Anregungen. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Denkmalschutz Keine Bedenken. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Naturschutz und Landschaftspflege Durch den o.g. Bauleitplan werden die von mir wahrzunehmenden Belange von Natur und Landschaft berührt. Wie bereits in den vorangegangenen Änderungen angemerkt ist besonders in Bezug auf das Landschaftsbild eine ausreichende Eingrünung des Gewerbegebietes notwendig. Aus diesem Grund ist der Erhalt der vorhandenen Knicks und die Entwicklung hochwertiger neuer Knicks unbedingt notwendig. Um einen dauerhaften Erhalt und die Qualität der Knicks zu sichern halte ich aus naturschutzfachlicher Sicht weiterhin einen mindestens 10 m breiten Streifen für erforderlich. Die Änderung der Baugrenze führt zu einer Überbauung von Flächen, die unmittelbar an die im B-Plan festgesetzte Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft angrenzt. Durch die direkt an die Fläche angrenzende Bebauung wird das Entwicklungsziel dieser Flächen beeinträchtigt. Die verbleibende Breite von 6 m bis zur Grundstücksgrenze ist nicht ausreichend um eine naturschutzfachlich wertvolle Entwicklung sicherzustellen. | Der Erhalt des Knicks ist durch den nach wie vor festgesetzten Knickschutzstreifen gegeben. An der Planung wird festgehalten. Das planerische Ziel der Eingrünung des Gewerbegebietes ist nach wie vor gewährleistet. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Wasser - Boden - Abfall SG Abwasser Keine Bedenken. Durch die Planänderung sind keine wasserwirtschaftlichen Belange betroffen. SG Gewässer Keine Bedenken. SG Boden Keine Bedenken. SG Grundwasser Keine Bedenken. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Umweltmedizin und Seuchenhygiene Keine Bedenken. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Sozialplanung Keine Stellungnahme. | ./. | 11.03.2014 Az.: 61.00.7 | Kreis Segeberg | Verkehrsordnung Keine Stellungnahme. | ./. |
Bemerkung: Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Mitglieder des Planungs- und Maßnahmenausschusses von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: dafür | 11 | dagegen | 0 | Enthaltungen | 0 |
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Ö 9 |
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Satzungsbeschluss über die 6. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet der bestehenden 1. Ergänzung des Gewerbegebietes "Nordöstliche Erweiterung des Gewerbegebietes, Hinter der Bahn" |
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VO/16/2014/158 |
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Ö 10 |
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Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße"
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VO/16/2014/159 |
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Ö 11 |
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Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vereinfachten Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Hauptstraße, Schulstraße, Diekstücken, Kirchstraße" |
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VO/16/2014/160 |
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Ö 12 |
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Vorstellung des Betriebshofes der Autobahnmeisterei (Gäste: Herr Pagel, Fa. Bilfinger u. Frau Porsch, Fa. Johann Bunte) |
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Ö 13 |
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Aufstellungsbeschluss der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande; östlicher Teilbereich des Erweiterungsgrundstückes der Biogasanlage, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee), nördlich der L 260 (Brokenlander Straße)" |
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VO/16/2014/161 |
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Ö 14 |
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Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 für das Gebiet "Gemarkung Brokenlande; östlicher Teilbereich des Erweiterungsgrundstückes der Biogasanlage, westlich der L 319 (Hamburger Chaussee), nördlich der L 260 (Brokenlander Straße)" |
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VO/16/2014/162 |
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Ö 15 |
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Antrag auf Nachwahl von Maßnahmebetreuer für Bauanträge |
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Ö 16 |
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Auftragsvergabe laut Prioritätenliste für die Instandsetzung von Straßen und Wegen |
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Ö 17 |
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Vorstellung der geplanten Nachverdichtung der Straßenbeleuchtung (Anlage) |
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Ö 18 |
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Auftrag zur Planung der Nachverdichtung der Straßenbeleuchtung |
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Ö 19 |
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Verschiedenes |
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Ö 20 |
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Einwohnerfragezeit |
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