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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 10.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
N 2     Finanz- und Grundstücksangelegenheiten      
N 3     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 4     Grundsatzbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für die Teilbereiche "1. südwestlich der Lindenstraße, 2. Hasenmoorer Straße westlich des Kindergartens und 3. Hauptstraße nördlich des Dorfplatzes"      
N 5     Antrag auf Unterquerung der Lindenstr. (Nr.1a zu Nr.2) zwecks Verlegung einer Nahwärmeleitung für private energiesparende Versorgung von Lindenstraße 1 a zu Lindenstraße 2      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 19.03.2012      
Ö 8  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 9  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 10  
Bericht der Ausschüsse      
Ö 10.1  
Finanz- und Planungsausschuss      
Ö 10.2  
Maßnahmenausschuss      
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für die Teilbereiche "1. südwestlich der Lindenstraße, 2. Hasenmoorer Straße westlich des Kindergartens und 3. Hauptstraße nördlich des Dorfplatzes"  
VO/02/2012/007  
Ö 12  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89) / Reesmoor"  
VO/02/2012/003  
Ö 13  
Abschließender Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor"  
VO/02/2012/004  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Abschließender Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89) / Reesmoor“

der Gemeinde Bimöhlen

 

 

1.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor“ abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 10.09.2012 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 


 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von
 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 


 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von

 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 

 


Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.      Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor“.


 

3.      Die Begründung wird gebilligt.

 

4.      Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor“ zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.
 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

 

   
    10.09.2012 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 13 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Abschließender Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89) / Reesmoor"

der Gemeinde Bimöhlen

 

 

1.              Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Bimöhlen am 10.09.2012 mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

a) berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von:

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 12

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 12

 

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Anregungen / Stellungnahmen von

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 12

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 12

 

 

c) nicht berücksichtigt werden die die Anregungen / Stellungnahmen von 

Datum der Stellung-nahme

Absender (TÖB oder Privatperson)

vorgebrachte Anregungen / Bedenken

Abwägung durch die Gemeindevertretung

 

 

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 12

siehe Text aus Abwägungsbeschluss der Gemeindevertretung Bimöhlen vom 10.09.2012, TOP 12

 

 

Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

 

2.              Die Gemeindevertretung Bimöhlen beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor".

 

 

3.              Die Begründung wird gebilligt.

 

 

4.              Der Amtsvorsteher des Amtes Bad Bramstedt-Land wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlenr das Gebiet „Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor" zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Ihr ist eine zusammenfassende Erklärung beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung becksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde.

 

 

Dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein und der Landrätin des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu übersenden.

 

Gemäß § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter oder Gemeindevertreterinnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 14  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor"  
VO/02/2012/005  
Ö 15  
Satzungsbeschlussbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor"  
VO/02/2012/006  
Ö 16  
Auftragsvergabe für Ingenieurleistungen zur Planung der Umlegung von Abwasserdruckleitungen im Vorwege des sechsspurigen Ausbaus der Bundesautobahn A7  
Enthält Anlagen
VO/02/2012/009  
Ö 17  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 30.06.2012  
Enthält Anlagen
VO/02/2012/002  
Ö 18  
Lärmaktionsplan      
Ö 19  
Künstlerische (Bild-)Gestaltung an den Anschlusskästen Osteraubrücke      
Ö 20  
Verschiedenes      
Ö 21  
Einwohnerfragestunde      
               

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