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Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen  

Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bimöhlen
Gremium: Gemeindevertretung Bimöhlen
Datum: Mo, 10.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:00 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehr- und Bürgerhaus Bimöhlen
Ort: Dorfstr. 8, 24576 Bimöhlen

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
N 2     Finanz- und Grundstücksangelegenheiten      
N 3     Bericht Ergebnisprotokoll (nichtöffentlicher Teil)      
N 4     Grundsatzbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für die Teilbereiche "1. südwestlich der Lindenstraße, 2. Hasenmoorer Straße westlich des Kindergartens und 3. Hauptstraße nördlich des Dorfplatzes"      
N 5     Antrag auf Unterquerung der Lindenstr. (Nr.1a zu Nr.2) zwecks Verlegung einer Nahwärmeleitung für private energiesparende Versorgung von Lindenstraße 1 a zu Lindenstraße 2      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 19.03.2012      
Ö 8  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 9  
Bericht des Bürgermeisters      
Ö 10  
Bericht der Ausschüsse      
Ö 10.1  
Finanz- und Planungsausschuss      
Ö 10.2  
Maßnahmenausschuss      
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für die Teilbereiche "1. südwestlich der Lindenstraße, 2. Hasenmoorer Straße westlich des Kindergartens und 3. Hauptstraße nördlich des Dorfplatzes"  
VO/02/2012/007  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

1.      Der Bebauungsplan Nr. 2 Teil I für die Teilbereiche "1. südwestlich der Lindenstraße, 2. Hasenmoorer Straße westlich des Kindergartens und 3. Hauptstraße nördlich des Dorfplatzes" soll mit folgendem Ziel geändert werden:

Flexibilisierung und Erweiterung der gegebenen Bebauungsmöglichkeiten.

 

2.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.      Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 – Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.      Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.      Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger“ und in der „Segeberger Zeitung“ einzuladen ist.

 

   
    10.09.2012 - Gemeindevertretung Bimöhlen
    Ö 11 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.              Der Bebauungsplan Nr. 2 Teil I für den Bereich "südwestlich der Lindenstraße" soll mit folgendem Ziel geändert werden:

 

Flexibilisierung und Erweiterung der gegebenen Bebauungsmöglichkeiten

 

2.              Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.              Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das Planungsbüro Kreisplanungsamt Segeberg in Fachdienst 61.00 - Räumliche Planung und Entwicklung, Hamburger Straße 30 in 23795 Bad Segeberg beauftragt werden.

 

4.              Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung  (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich oder in einem Gespräch der Aufgaben- und Problembestimmung (Scoping-Termin) erfolgen.

 

5.              Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Es soll eine Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, zu der durch öffentliche Bekanntmachung sowie einem Hinweis im „Anzeiger" und in der „Segeberger Zeitung" einzuladen ist.

 

Gemäß § 22 GO (Gemeindeordnung) waren keine Gemeindevertreter oder Gemeindevertreterinnen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

9

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 12  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89) / Reesmoor"  
VO/02/2012/003  
Ö 13  
Abschließender Beschluss über die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor"  
VO/02/2012/004  
Ö 14  
Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 der Gemeinde Bimöhlen für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor"  
VO/02/2012/005  
Ö 15  
Satzungsbeschlussbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 4 für das Gebiet "Östlich der Hauptstraße (K 89)/ Reesmoor"  
VO/02/2012/006  
Ö 16  
Auftragsvergabe für Ingenieurleistungen zur Planung der Umlegung von Abwasserdruckleitungen im Vorwege des sechsspurigen Ausbaus der Bundesautobahn A7  
Enthält Anlagen
VO/02/2012/009  
Ö 17  
Über- und außerplanmäßige Ausgaben - Stand 30.06.2012  
Enthält Anlagen
VO/02/2012/002  
Ö 18  
Lärmaktionsplan      
Ö 19  
Künstlerische (Bild-)Gestaltung an den Anschlusskästen Osteraubrücke      
Ö 20  
Verschiedenes      
Ö 21  
Einwohnerfragestunde      
               

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