Grundsatzbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 Teil I für die Teilbereiche "1. südwestlich der Lindenstraße, 2. Hasenmoorer Straße westlich des Kindergartens und 3. Hauptstraße nördlich des Dorfplatzes"
Antrag auf Unterquerung der Lindenstr. (Nr.1a zu Nr.2) zwecks Verlegung einer Nahwärmeleitung für private energiesparende Versorgung von Lindenstraße 1 a zu Lindenstraße 2
Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss des Ingenieurvertrages zur Planung der Umlegung von Abwasserdruckleitungen im Vorwege des sechsspurigen Ausbaus der Bundesautobahn A7 mit dem Büro Jürgens & Bein zu.
10.09.2012 - Gemeindevertretung Bimöhlen
Ö 16 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt der Beauftragung der Leistungsphasen 1 + 2 des Ingenieurvertrages zur Planung der Umlegung von Abwasserdruckleitungen im Vorwege des sechsspurigen Ausbaus der Bundesautobahn A7 mit dem Büro Jürgens & Bein zu.
Die Amtsverwaltung Bad Bramstedt-Land soll rechtlich prüfen, ob die Gemeinde Bimöhlen verpflichtet ist, die Kosten für die Umlegung der Abwasserdruckleitungen zu tragen.