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Tagesordnung - 12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe  

Bezeichnung: 12. Sitzung des Planungs- und Maßnahmenausschusses der Gemeinde Großenaspe
Gremium: Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
Datum: Do, 12.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:05 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckraum in der Grundschule Großenaspe
Ort: Heidmühler Weg 14, 24623 Großenaspe

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Einwohnerfragezeit      
Ö 3  
Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht Ergebnisprotokoll (öffentlicher Teil)      
Ö 6  
F 16 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 16. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" und Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder"  
VO/16/2016/293  
Ö 7  
F 16 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung der 16. Änderung eines Flächennutzungsplanes für den Bereich "für den Bereich Gebiet 1: "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg" und Gebiet 2: "Südlich der Straße Schmiedekamp und westlich der Straße Scheeperredder""  
VO/16/2016/292  
Ö 8  
B 21 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  
VO/16/2016/294  
Ö 9  
B 21 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  
VO/16/2016/295  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21  für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg

der Gemeinde Großenaspe

 

Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung) durchzuführen. Die Gemeinde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessener Weise verlangt werden kann.

 

Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 02.09.2014 aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äern.

Umweltbezogene Stellungnahmen wurden daraufhin vom

-          Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht

-          Landeskriminalamt (Kampfmittelräumdienst)

-          Kreis Segeberg (Fachabteilungen Naturschutz, Gewässer und Landschaft , Abwasser- und Abfallüberwachung, sowie dem Umweltmedizin und Seuchenhygiene)

weitere Stellungnahmen lagen bis zum 15.04.2016 13:00 Uhr nicht vor, ggf. ist die Liste zu erweitern

-           

-           

abgegeben.

 

Nach Auswertung dieser Stellungnahmen empfiehlt der mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg den nachstehenden Beschluss zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe hat am 05.12.2016 den Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB- Beteiligung gefasst.

 

Die Belange von Natur und Landschaft sollen anhand einer Untersuchung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope sowie Landschaftsbild abgearbeitet werden.
Entsprechende Informationen sind

-          dem festgestellten Landschaftsplan der Gemeinde Großenaspe (wenn vorhanden)
und

-          den bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen

zu entnehmen und aktuell in der Örtlichkeit zu überprüfen.

Darstellungen übergeordneter Pläne sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Hinsichtlich des Artenschutzes ist festzustellen, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, falls ja ist das weitere Vorgehen mit den Naturschutzbehörden abzustimmen, ansonsten erfolgt eine Potentialabschätzung über die artenschutzrechtliche Relevanz nach der aktuellen Biotopqualität. Auf der Grundlage der Ergebnisse ist der maximal mögliche Eingriff und das daraus resultierende Ausgleichserfordernis schutzbezogen zu ermitteln.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Eggert Stölting (PuMA) und Karl-Friedrich Ulrich (GV)

 

 

   
    12.05.2016 - Planungs- und Maßnahmenausschuss Großenaspe
    Ö 9 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfungr die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21  für das Gebiet „zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg

 

 

der Gemeinde Großenaspe

 

Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung) durchzuführen. Die Gemeinde legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessener Weise verlangt werden kann.

 

Im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 02.09.2014 aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äern.

Umweltbezogene Stellungnahmen wurden daraufhin vom

-          Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten, Referat für Städtebau und Ortsplanung, Städtebaurecht

-          Landeskriminalamt (Kampfmittelräumdienst)

-          Kreis Segeberg (Fachabteilungen Naturschutz, Gewässer und Landschaft , Abwasser- und Abfallüberwachung, sowie dem Umweltmedizin und Seuchenhygiene, Wasserbehörde, Vorbeugender Brandschutz

-          LLUR Technischer Umweltschutz

-          Untere Forstbehörde
 

abgegeben.

Nach Auswertung dieser Stellungnahmen empfiehlt der mit der Planung beauftragte Kreis Segeberg den nachstehenden Beschluss zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Großenaspe hat am 05.12.2016 den Abwägungsbeschluss der frühzeitigen TöB- Beteiligung gefasst.

 

Die Belange von Natur und Landschaft sollen anhand einer Untersuchung der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima, Luft, Tiere und Pflanzen bzw. Arten- und Lebensgemeinschaften, gesetzlich geschützte Biotope sowie Landschaftsbild abgearbeitet werden.
Entsprechende Informationen sind

-          dem festgestellten Landschaftsplan der Gemeinde Großenaspe (wenn vorhanden)
und

-          den bisher eingegangenen umweltbezogenen Stellungnahmen

zu entnehmen und aktuell in der Örtlichkeit zu überprüfen.

Darstellungen übergeordneter Pläne sind ebenfalls zu berücksichtigen.

Hinsichtlich des Artenschutzes ist festzustellen, ob es Hinweise auf artenschutzrechtlich relevante Vorkommen gibt, falls ja ist das weitere Vorgehen mit den Naturschutzbehörden abzustimmen, ansonsten erfolgt eine Potentialabschätzung über die artenschutzrechtliche Relevanz nach der aktuellen Biotopqualität. Auf der Grundlage der Ergebnisse ist der maximal mögliche Eingriff und das daraus resultierende Ausgleichserfordernis schutzbezogen zu ermitteln.

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO (Gemeindeordnung) waren folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Eggert Stölting (PuMA) und Friedrich-Karl Ulrich (GV)

 

Abstimmungsergebnis:

dafür

10

dagegen

0

Enthaltungen

0

 

Ö 10  
B 21 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "zwischen Diekstücken und Hans-Claußen-Ring, Kirchstraße und Heidmühler Weg"  
VO/16/2016/296  
Ö 11  
F 19 und B 23 - Abwägungsbeschluss zur Aufstellung der 19. Änderung eines Flächennutzungsplanes und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 - der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57"  
VO/16/2016/300  
Ö 12  
F 19 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung der 19. Änderung eines Flächennutzungsplanes für den Bereich "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57" der Gemeinde Großenaspe  
VO/16/2016/301  
Ö 13  
F 19 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 19. Änderung eines Flächennutzungsplanes der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57"  
VO/16/2016/304  
Ö 14  
B 23 - Beschluss über den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung für die Aufstellung des vorhabenbezogen Bebauungsplanes Nr. 23 - für das Gebiet "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57" der Gemeinde Großenaspe  
VO/16/2016/302  
Ö 15  
B 23 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Großenaspe für das Gebiet "Todtskoppel , östlich der Bimöhler Straße, südlich angrenzend an Bimöhler Straße 57"  
VO/16/2016/305  
Ö 16  
B 03 7. Änderung - Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan  
VO/16/2016/306  
Ö 17  
Auftragsvergabe zu Zustzleistungen aus Nachtrag Nr. 1, Fa. HMH, BV. Erd- und Pflasterarbeiten Bahnhofstraße  
Enthält Anlagen
VO/16/2016/298  
Ö 18  
Auftragsvergabe zu Nachtrag Nr. 6, Fa. Depenbrock; BV. Vollausbau K 111  
Enthält Anlagen
VO/16/2016/297  
Ö 19  
Auftragsvergabe zur Nachtragsleistung K 111 Bürgersteige      
Ö 20  
Grundsatzbeschluss für eine neue Heizung in den Sporthallen      
Ö 21  
Wegeangelegenheiten gemäß Prioritätenliste      
Ö 22  
Beratung und Beschlussfassung zur Beleuchtung Sporthallen      
Ö 23  
Oberflächenwasser Bimöhler Straße - unabhängig von Baumaßnahme K 111      
Ö 24  
Nachverdichtung an K 111 - Straßenbeleuchtung      
Ö 25     K 111-Ausbau      
Ö 25.1  
Austausch der Wasserschieber      
Ö 25.2  
Weitere Informationen zum Zeitablauf      
Ö 26  
Zweispuriger Ausbau Diekstücken / Heidmühler Weg und Halteverbot      
Ö 27  
Neubau Wasserwerk - Information zum Sachstand      
               

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